Weil seine Knie durch ständiges Knien und in die Hocke gehen stark abgenutzt waren, beantragte ein Rauchfangkehrer die Anerkennung seiner Beschwerden als Berufskrankheit. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer – mit Erfolg.
In die Knie, in die Hocke und wieder aufstehen: Für eine:n Rauchfangkehrer:in gehört dieser Bewegungsablauf zum Berufsalltag. Hinzu kommt häufiges Stiegen steigen mit schwerem Gewicht. Bei einem Rauchfangkehrer aus dem Bezirk Rohrbach hatte die ständige Belastung der Knie schmerzhafte Konsequenzen. Besonders die Menisken wurden stark abgenutzt. Der Mann stellte deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt, was eine Berufskrankheit ist und hat eine Liste mit anerkannten Berufskrankheiten.
Ursächlicher Zusammenhang
Grundsätzlich muss die Krankheit bei der Erbringung der Arbeitsleistung entstanden sein. Wurde eine Berufskrankheit festgestellt, können bestimmte Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Wie zum Beispiel eine Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigungen.
Erfolgreiche Klage
Als der Antrag des Rauchfangkehrers von der AUVA abgelehnt wurde, wandte sich der Mann an die AK Rohrbach. Die Rechtsschützer erhoben Klage gegen den Bescheid und bekamen Recht. Das Landesgericht Linz als Sozialgericht stellte fest, dass die Knie des Mannes aufgrund der beruflichen Tätigkeiten in Mitleidenschaft gezogen wurden und eine Berufskrankheit im Sinne des ASVG vorliegt.
„Lohnt sich immer“
„Der Fall des Rauchfangkehrers aus Rohrbach zeigt, dass es sich immer lohnt, eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und verweist auf das Beratungsangebot in den AK-Bezirksstellen, der AK-Zentrale sowie telefonisch und per Mail.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.