Ukrainer angeklagt

Vergewaltigung oder „blaue Flecken vom Knutschen“?

Gericht
14.05.2024 16:00

Zwei Ukrainer sollen sich als Touristen ausgegeben und eine junge Wienerin in einem Hotelzimmer brutal vergewaltigt haben. Der 37-jährige Geschäftsführer, der nun vor Gericht sitzt, kann sich diese Anschuldigungen überhaupt nicht erklären. Zumal sein Freund mit der Frau intim geworden sei – und der sitzt in der Ukraine fest, kann nicht zum Prozess kommen.

Es steht Aussage gegen Aussage – wie so oft im Wiener Landesgericht. Und wie so oft geht es um viel: Dem 37-Jährigen auf der Anklagebank wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Mitte Jänner 2022 soll sich der Ukrainer mit einem langjährigen Freund zusammen in Wien als Touristen ausgegeben, eine Frau angesprochen und sie ins Hotelzimmer mitgenommen haben – wo sie sich zusammen an ihr vergangen haben sollen. 

„Blaue Flecken vom Knutschen“
Das sagt die junge Frau danach bei der Polizei aus. Vielmehr Beweise, vor allem objektivierbare, gibt es in dem Verfahren nicht – das muss sogar der Staatsanwalt einräumen. Lediglich Hämatome im Intimbereich und am Hals konnten gefunden werden. Letzteres kann Verteidiger Klaus Ainedter erklären: „Die blauen Flecken kommen nachweislich nicht von einer körperlichen Auseinandersetzung, sondern vom Knutschen.“ 

Zweitangeklagter sitzt in der Ukraine fest
Denn sein Mandant räumt ein, dass sein Freund, mit dem er in Wien auf Dienstreise war, mit dem Opfer einvernehmlich Sex hatte. Der Zweitangeklagte selber kann vor Gericht in seinem Prozess nicht erscheinen. Er lebt in der Ukraine, darf im Moment nicht ausreisen.

Der 37-Jährige, der schon seit Februar 2022 in Deutschland als Geschäftsführer einer Baufirma arbeitet, muss also alleine vor dem Schöffensenat Platz nehmen. Dabei wüsste er von solch einer Vergewaltigung überhaupt nichts. Er habe in dem Hotelzimmer geschlafen, sein Freund währenddessen mit der Frau Sex gehabt.

Zitat Icon

Ich bin restlos überzeugt, dass das Beweisverfahren seine Unschuld beweisen wird. In dem Verfahren gibt es keine Smoking Gun.

(Bild: Gerhard Bartel)

Verteidiger Klaus Ainedter

Es bleibt fast ausschließlich die Opferaussage, als Beweis der Anklage. An der Verteidiger Klaus Ainedter aber massiv zweifelt, er holte sogar ein Gutachten zu Ungereimtheiten in ihrem Aussageverhalten ein. „Die Zeugin hat nicht nur einmal ihre Angaben korrigiert. Sie hat sie bei der Polizei schon mehrfach geändert“, stellt der Anwalt die Glaubwürdigkeit infrage. 

Warum denn die junge Frau die zwei Ukrainer falsch belasten sollte, möchte die vorsitzende Richterin vom 37-Jährigen wissen – „Die Frage ist nicht fair. Ich kann nicht in andere Köpfe hineinschauen.“ Weil der Mann, der in der Ukraine festsitzt, zumindest als Zeuge gebraucht wird, wird für eine Einvernahme per Video vertagt.

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