Mehr als 15 Jahre nach der Verurteilung von Josef Fritzl in Sachen Mord wegen Unterlassung, Blutschande und Freiheitsentzug wird der Schwerverbrecher in den Normalvollzug überstellt – er bleibt zwar in Haft, könnte aber trotzdem bald ein Stück Freiheit genießen. Promi-Anwältin Astrid Wagner lässt nichts unversucht!
Die schier unendliche Geschichte rund um „Kellermonster“ Josef Fritzl ist wieder um eine Facette reicher. 16 Jahre nach seiner Verhaftung wird der mittlerweile 89-Jährige nun endgültig in den Normalvollzug überstellt – da von ihm keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht, heißt es.
Der zuständigen Dreiersenat des Landesgerichtes Krems folgte somit der Einschätzung von Promi-Psychiaterin Heidi Kastner und der Strategie von Fritzl-Anwältin Astrid Wagner. Die Strafverteidigerin zeigt sich im Interview naturgemäß höchst zufrieden:
„Krone“: Frau Wagner, wieder ein juristischer Achtungserfolg für Ihren Mandanten. Wie beschwerlich war der Weg?
Wagner: Es war wirklich nicht einfach, immerhin gab es das erste Gutachten ja bereits im Jahr 2021. Die Widerstände waren groß, aber das ist jetzt ein wichtiger Schritt.
Wie schaut nun das neue Leben von Josef Fritzl aus?
Es wird sich einiges ändern, aber zunächst noch nicht viel. Entscheidend ist jetzt das Justizministerium, ich hoffe, der entsprechende Nachdenkprozess hat bereits gestartet. Ich kann mir vorstellen, dass er im Normalvollzug jetzt in die Spitalsabteilung verlegt wird. Eine Dauerlösung ist das aber natürlich nicht. Ich warte nun ab, bis er sich eingewöhnt hat, und dann werde ich natürlich auch entsprechende Vollzugslockerungen beantragen.
Wie können die angesprochenen Lockerungen im Konkreten aussehen?
Man muss zuerst mal abwarten, ob er nicht in eine andere Haftanstalt verlegt wird. Suben oder Tullnerbach würden mir vorschweben. Aber ich glaube schon, dass weitere Therapien im Hinblick auf seine fortschreitende Demenz und auch begleitete Ausgänge notwendig sind oder möglich sein müssen.
Wie geht Ihr Mandant nun mit der Situation um?
Ehrlich gesagt weiß er vermutlich noch gar nichts davon, ich werde ihn erst morgen besuchen. Gestern haben wir uns noch über sein Taschengeld unterhalten. Er wollte sich Obst kaufen, da er ja auch einen sehr gesunden Lebensstil pflegt. Sein Endziel ist aber natürlich ein selbstständiges Leben. Der Traum vom Häuschen im Grünen mit Bahnanschluss ist jetzt jedenfalls näher gerückt, auch wenn es noch ein weiter Weg ist.
Die Meinungen über diesen Richterentscheid sind naturgemäß gespalten, wie gehen Sie mit Kritik um?
Mein Credo bleibt nach wie vor bestehen – vor dem Gesetz sind alle gleich. Der Gedanke der Barmherzigkeit im christlichen Verständnis ist bei mir sehr stark verankert. Resozialisierung von Straftätern ist ein hohes Gut in Österreich, auch wenn es Kritik diesbezüglich gibt.
Normalvollzug: Das „neue Leben“ für Fritzl im Detail
Sollte die Entscheidung schlussendlich in Rechtskraft erwachsen, dann heißt es für den 89-Jährigen umziehen – zumindest am Papier. Denn die Verlegung in den Normalvollzug bedeutet nicht automatisch einen Ortswechsel.
Seine psychiatrischen Behandlungen und Psychotherapien, zu der er in Form einer Einweisung verurteilt wurde, erhielt er bisher in der Justizanstalt Stein. In der aber genauso „normale“ Häftlinge sitzen. Lediglich die Maßnahmen, für den Gefährlichkeitsabbau, fallen weg.
Ein Szenenwechsel ist für Fritzl aber trotzdem wahrscheinlich – und zwar in den Seniorenvollzug. In entsprechenden Gefängnissen sind sowohl pensionierte Ersttäter, als auch Serienverbrecher eingesperrt, erhalten altersentsprechende Betreuung.
In diesem Fall wohl Demenztherapie. Hinter Gittern sitzt das „Kellermonster“ jedenfalls weiterhin. Auch, wenn er einer Entlassung nun einen Schritt näher ist.
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