Pallawatsch um den Klimabonus: Die türkis-grüne Regierung verkündet dessen Erhöhung für das heurige Jahr und überrascht gleichzeitig mit der Ansage, dass Besserverdiener den Bonus versteuern müssen. Dabei machte das Haus von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler einen peinlichen Rechenfehler.
Dass finanzielle Leistungen vom Staat versteuert werden müssen, ist mehr als ungewöhnlich. Nach diesem Modell müsste man auch die Familienbeihilfe oder Kindergeld besteuern. Aber nicht nur das: Der Klimabonus ist eigentlich die Rückerstattung des CO2-Preises an alle Bürger. Die Idee dahinter: Wer wenig CO2 verbraucht, dem bleibt mehr vom Klimabonus. Klimafreundliches Verhalten wird damit belohnt.
Regierung spricht plötzlich von „Gießkanne“
Jetzt spricht die Regierung plötzlich von einer „Gießkanne“, die man beenden will. Besserverdiener müssen ihren Bonus über die Arbeitnehmerveranlagung nachträglich versteuern. Bei der Berechnung unterlief dem Klimaschutzministerium dabei ein peinlicher Fehler. Die Steuer wird ab einem brutto Monatseinkommen von über 6660 Euro fällig. Am Vormittag war aber noch von rund 4750 Euro brutto (14-mal im Jahr) die Rede. Nach einem längeren „Nachrechnen“ durch das Finanzministerium kam am Nachmittag die Korrektur.
Kinderbonus bleibt steuerfrei
Der Klimabonus wird jedenfalls zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet. Der Klimabonus für Kinder muss nicht versteuert werden. Die Summen steigen heuer aufgrund der teuren Energiepreise kräftig an, der Mindestbetrag von 110 Euro auf 145 Euro und der Maximalbetrag von 220 auf 290 Euro. Die Höhe orientiert sich an der CO2-Bepreisung und und wird automatisch nach oben angepasst. Wer, wieviel bekommt, hängt vom Wohnort ab.
Ausbezahlt wir der Bonus wie in den vergangenen Jahren erneut an alle Menschen, die länger als sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen werden noch heute mittels Abänderungsantrag im Nationalrat eingebracht und sollen am selben Tag im Plenum beschlossen werden.
„Jede Maßnahme muss, wenn möglich, treffsicherer und gerechter werden“, begründet Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die Steuer für Topverdiener. Der Klimabonus sei in der Vergangenheit als nicht treffsicher kritisiert und dementsprechend nun angepasst worden. Die Kritik kam unter anderem vom Rechnungshof, der SPÖ, den Neos und Experten.
Auszahlung per Überweisung und RSa-Brief
Um eine effiziente Abwicklung sicherzustellen, ist eine automatisierte Datenübermittlung an das Finanzministerium vorgesehen. Personen, die aufgrund ihrer Einkommenshöhe von der Steuerpflicht des Klimabonus betroffen sind, werden in der Folge – unabhängig von der Art der Auszahlung – von der Finanzverwaltung veranlagt.
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