Beschwerde eingereicht

EU-Verbraucherschützer wollen Temu „bändigen“

Web
16.05.2024 08:30

Verbraucherschützer in mehreren europäischen Ländern haben Beschwerde gegen den chinesischen Online-Händler Temu eingereicht. „Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben“, erklärte die Chefin der europäischen Vebraucherorganisation BEUC, Monique Goyens, am Donnerstag. Temu verstoße damit gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste.

Kundinnen und Kunden werde etwa eine Reihe teurerer Versionen angezeigt, sobald sie ein bestimmtes Produkt angeklickt haben, erklärte Goyens. Wer sein Konto bei Temu löschen wolle, müsse einen „Hindernisparcours“ auf der Website durchlaufen. „Außerdem lässt Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen“, fügte sie hinzu. Dadurch sei etwa nicht nachvollziehbar, ob ein Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspreche.

„Der schnell wachsende Online-Marktplatz Temu erobert zwar Europa im Sturm, verstößt aber gegen EU-Recht, um die Verbraucher zu schützen. Heute leiten wir Beschwerden ein, um die Behörden aufzufordern, einzuschreiten und Temu zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen!“, schrieb BEUC auf X unter dem Motto „Temu bändigen“.

Unterlassungserklärung in Deutschland
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Temu bereits wegen „manipulativer Designs“ und falscher Umweltversprechen abgemahnt. Das Unternehmen unterzeichnete für Deutschland daraufhin eine Unterlassungserklärung und kündigte an, Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ nicht mehr anzuzeigen. Das gilt allerdings nicht in den anderen EU-Ländern.

Gewinn fast verdoppelt
Das hinter Temu stehende Unternehmen Pinduoduo hatte im März eine nahezu Verdopplung seines Gewinns im vergangenen Jahr gemeldet. Die App lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.

Verstoß gegen Digital Services Act?
Die zuständigen Behörden in den EU-Staaten sollen nun klären, ob Temu gegen das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) verstößt. Es verpflichtet Online-Händler unter anderem, Informationen über Anbieter und personalisierte Werbung auf ihren Plattformen offenzulegen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Temu: „Sicherheit oberste Priorität“
Temu gab in einer Stellungnahme an, die Beschwerde des BEUC „sehr ernst“ zu nehmen und diese sorgfältig zu prüfen. Das Unternehmen habe es sich zum Ziel gesetzt, seinen Kunden innovative und nutzerfreundliche Dienstleistungen anzubieten. Die Sicherheit habe dabei oberste Priorität. „Wir sind bereit, schnell und zuverlässig mit allen Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit der Verbraucher und das nachhaltige Wachstum der Plattform zu gewährleisten“, so ein Sprecher.

Man sei bestrebt, nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen, sondern diese noch zu übertreffen. Um dies zu erreichen, arbeite Temu eng mit Drittanbietern, Aufsichtsbehörden, Verbraucherverbänden und anderen Interessengruppen zusammen.

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