Ein 59-jähriger Mann soll von Jänner bis Juli des Vorjahres drei Burschen in einem Kinder- und Jugendheim in NÖ sexuell missbraucht haben. Das jüngste Opfer war zum Tatzeitpunkt 12 Jahre alt. Vor Gericht in St. Pölten fasste er nun fünf Jahre Haft aus.
Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen, schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Vor Gericht in St. Pölten zeigte sich der 59-Jährige zu den Vorwürfen teilweise geständig. Laut Verteidiger sei der Angeklagte in seiner Funktion als Erzieher in dem Kinder- und Jugendheim für die „Härtefälle“ verantwortlich gewesen.
„Mein Mandant hat viel Lob von seinem Arbeitgeber bekommen. Er konnte zu den schwierigsten Jugendlichen eine Verbindung aufbauen“, so der Anwalt im Eröffnungsplädoyer.
Vertrauensverhältnis ausgenutzt
Der gebürtige Deutsche war als Sozialpädagoge in dem Kinder- und Jugendheim tätig. In dieser Zeit soll es zu den Übergriffen gekommen sein. „Der Angeklagte hat das Vertrauensverhältnis der Buben ausgenützt“, so die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. Und zwar in seiner Funktion als Intensivbetreuer der Minderjährigen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Da das älteste Opfer an einer Autismusstörung leide, seien die Taten laut Anklage „umso verwerflicher“, da sexuelle Handlungen in diesem Fall nicht eingeordnet werden können. Ein weiteres Opfer weist eine Intelligenzminderung auf.
Konkret soll der Angeklagte etwa den Zwölfjährigen bei einem Übernachtungsbesuch nach einem gemeinsamen Saunagang sexuell missbraucht haben. Bei dem durch Autismus beeinträchtigen Jugendlichen versuchte der 59-Jährige auf dienstlichen Auftrag hin seine „Dusch-Phobie“ zu therapieren.
Zu Anklagepunkten geständig
Nachdem der 17-Jährige seine Körperpflege massiv vernachlässigt hatte, standen gemeinsame Duschgänge an der Tagesordnung. „Er hatte als Erzieher den Auftrag, die Körperpflege zu überwachen oder sogar aktiv durchzuführen“, erklärt sein Verteidiger dazu. In diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig, da kein „objektiver Sexualbezug“ bestünde.
Zu den Tatvorwürfen im Hinblick auf den Zwölfjährigen zeigte sich der Mann laut Verteidiger „umfassend und reumütig geständig“. Die Vorwürfe den 16-Jährigen betreffend bestritt der Beschuldigte. Der Jugendliche sei nach 2019 nicht mehr in dem Heim aufhältig gewesen, daher habe 2023 auch kein Autoritätsverhältnis mehr bestanden.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Vor Gericht zeigte sich der 59-Jährige ruhig und in sich gekehrt. Am frühen Nachmittag dann das Urteil: Der Deutsche fasste (bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren) fünf Jahre Haft aus. Seitens der Privatbeteiligten-Vertreterin wurden jeweils 7000 Euro Schmerzensgeld für die drei Opfer gefordert. Jedem von ihnen wurden 3000 Euro zuerkannt. Über den Sozialpädagogen wurde außerdem auf unbestimmte Zeit ein Beschäftigungsverbot bei Einrichtungen oder Vereinen, die in der Erziehung oder Ausbildung von Jugendlichen tätig sind, verhängt.
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