Mit neun Messerstichen soll ein 47-Jähriger seinen Malerkollegen bei der letzten Weihnachtsfeier attackiert haben. Völlig untypisch für ihn versichert der Angeklagte: „Ich hab meine Kollegen lieb gewonnen. Und mich lieben auch alle.“ Um das zu verdeutlichen, bringt er eine Jesuszeichnung ins Gericht mit. Die hilft ihm am Ende aber nicht: Zwölf Jahre Haft!
Am 15. Dezember des Vorjahres feierte ein Malerbetrieb Weihnachten, gleich um die Ecke in einer Brauerei in Wien-Landstraße. Es wurde ordentlich getrunken: „Nach dem Essen kam literweise Wodka. Nur Wodka, Wodka und mehr Wodka“, weiß ein 47-Jähriger gerade noch. Davon habe er „mindestens einen Liter getrunken“ – dann reißen die Erinnerungen bei dem Kroaten ab.
Kollegen neun Stiche versetzt
Und das betreffe auch neun Messerstiche, die er seinem Kollegen vor dem Wiener Lokal in den Oberkörper versetzte. Der 43-Jährige habe zu dem völlig Betrunkenem gesagt: „Komm, geh‘ nach Hause.“ Der Angeklagte zückte dann ein Messer, stach wuchtig in den Bauch und die Seite des Opfers.
Völlig charakterfremd, will seine Verteidigerin im Wiener Landesgericht die Geschworenen überzeugen – die über den angeklagten Mordversuch entscheiden werden. „Er kann sich nicht erklären, wie er dazu fähig war. Er ist eigentlich ein sehr friedfertiger Mensch. Froh ist er darüber, dass der Herr nicht lebensgefährlich verletzt wurde.“
Ich war dort mit meinen Arbeitskollegen, die ich wirklich liebe. Also, ich habe sie wirklich lieb gewonnen. Mich lieben die Leute auch alle. Es hat nie Probleme gegeben.
Angeklagter (47) im Wiener Landesgericht
Der vorsitzenden Richterin Nicole Baczak möchte der 47-Jährige selbst seine Art noch einmal verdeutlichen: „Ich war dort mit meinen Arbeitskollegen, die ich wirklich liebe. Also, ich habe sie wirklich lieb gewonnen. Mich lieben die Leute auch alle. Es hat nie Probleme gegeben.“ Zur Verdeutlichung seiner Nächstenliebe hält der Kroate noch vor der Verhandlung eine selbstgemalte Zeichnung von Jesus vor dem Himmeltor in die Höhe.
Laut seiner Aussage habe sich die Weihnachtsfeier ein wenig anders abgespielt – soweit er sich noch erinnern könne. Aus dem Nichts hätten ihn vier Kollegen angegriffen, er verteidigte sich lediglich. Das sollen Hämatome im Gesicht beweisen. Das überzeugt die Geschworenen aber nicht: Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes – nicht rechtskräftig.
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