Im Juni 2020 brachte Birgit Lauda eine Pflichtteilsklage gegen die Privatstiftung Lauda ein. Es folgte ein jahrelanger Gerichtsstreit: die Witwe der Rennfahrer-Legende gegen einst engste Vertraute. Nachdem das Berufungsgericht die Gegenseite abblitzen ließ, steht nun fest: Birgit Lauda bekommt jenen Anteil, der ihr zusteht.
Es war eine schmutzige Schlacht, die vor Gericht geführt wurde. Zuerst beharrte die Stiftungsseite darauf, dass Niki Lauda nicht in Österreich, sondern auf Ibiza gelebt habe – weshalb die spanischen Gerichte zuständig wären. Dann wurde behauptet, dass Birgit Lauda erbunwürdig sei, weil sie Kunstwerke in der Verlassenschaft verschwiegen hätte. Hinzu kam eine öffentlich geführte Neidkampagne, in der sie als gierig dargestellt wurde.
Niki verabsäumte, sein Testament zu ändern
Dabei ist die Sache klar: In Österreich erhält die Ehefrau neben den Kindern aus der Erbschaft einen Pflichtteil in Höhe von einem Sechstel des Erbes, also rund 16 Prozent: „Der Pflichtteil muss laut Gesetz binnen eines Jahres nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt werden“, weiß Rechtsanwalt Christoph Kerres, der die Witwe der Formel-1-Legende vertritt.
Diese Frist ist lang verstrichen. Am Montag jährt sich der Todestag von Niki Lauda (†70) bereits zum fünften Mal.
Vom gesetzlich geregelten Pflichtteil des Erbes sah die Witwe noch nichts: „Ich bedaure sehr, dass ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen muss“, hätte sich Birgit Lauda selbst einen anderen Verlauf gewünscht. „Ich war elf Jahre glücklich mit Niki verheiratet“, sagt sie zur „Krone“.
Sie schenkte ihm eine Niere
Noch vor der Hochzeit im Jahr 2008 schenkte die 45-Jährige dem dreifachen Weltmeister eine ihrer beiden Nieren, als die Funktionsschwäche seiner verbleibenden Niere für ihn lebensbedrohlich wurde. Als Folge seines Unfalls auf dem Nürburgring 1976 hatte Lauda eine Niere verloren.
Das Gericht bestätigt, dass sich Birgit Lauda im Verlassenschaftsstreit nichts zuschulden hat kommen lassen und sie somit jedenfalls Anspruch auf ihren Pflichtteil hat.
Rechtsanwalt Christoph Kerres vertritt die Witwe Lauda.
Bild: zVg
Regelung in Stiftungsurkunde für die Zwillinge
Unklar ist, warum „Niki Nazionale“ sein Testament nach 2007 nicht mehr geändert und somit nicht an die neue Familiensituation angepasst hat. Birgit Lauda und die Zwillinge Max und Mia scheinen darin nicht auf.
Eine Regelung traf der dreifache Weltmeister in der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda – in der Niki den überwiegenden Teil seines Vermögens bunkerte – lediglich für seine Kinder. Seine Witwe erhält aus der Stiftung eine monatliche Zahlung, die aber in keinem Verhältnis zum Pflichtteil steht.
Im Mai 2023 gab es – die „Krone“ berichtete – einen Zwischenerfolg für die kunstbegeisterte Witwe. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stellte fest, dass Birgit Lauda dem Grunde nach pflichtteilsberechtigt und insbesondere nicht erbunwürdig ist.
Der Gesetzgeber gibt Nachkommen und dem Ehepartner die Möglichkeit, auf jeden Fall etwas aus den Aktiva der Verlassenschaft zu erhalten, auch wenn der Verstorbene zu Lebzeiten testamentarisch jemand anderen eingesetzt hat. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Gericht muss festlegen, wie hoch der Anspruch ist
Aus diesem Zwischenerfolg wurde ein Sieg. Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Gegenseite ab. „Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die Revision ist jedenfalls unzulässig“, ist in dem Urteil, das die Verlassenschaft Laudas betrifft, zu lesen. Somit würde der Stiftung nur noch ein außerordentliches Rechtsmittel bleiben. Fazit: Birgit Lauda bekommt rund 16 Prozent des Vermögens, das dem Vernehmen nach deutlich im dreistelligen Millionenbereich liegt. Ohne Wenn und Aber.
Ich bedaure sehr, dass ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen muss.
Birgit Lauda zur „Krone“
Baldiges Wiedersehen im Justizpalast
Doch ist es das Ende vom Lied? Nein. Jetzt muss das Gericht die konkrete Erbsumme feststellen. Die Klägerin ließ ein Privatgutachten erstellen, das ein gerichtlich beeideter Sachverständiger überprüfen wird: „Bei der Berechnung des Pflichtteils wird die monatliche Unterstützungszahlung selbstverständlich angerechnet“, erklärt Kerres.
Bald werden sich die Streitparteien wieder im Gerichtssaal gegenübersitzen: auf der einen Seite die Witwe Lauda, auf der anderen Nikis Trauzeuge und Stiftungsanwalt Haig Asenbauer, Stiftungsvorstand Attila Dogudan und Nikis Söhne aus erster Ehe, Mathias und Lukas Lauda. Der Pflichtteilstreit ist entschieden, jetzt startet der Millionenpoker.
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