Der Almauftrieb in Kärnten ist im vollen Gange. Ein neues Gesetz soll einfachere Bejagung des Wolfes und mehr Schutz für Nutztiere bringen.
Die Praxis zeigt, dass die neue Wolfsverordnung funktioniert!“, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter und Landwirtschaftsreferent Martin Gruber (ÖVP) am Donnerstag.
Erst einen Tag zuvor sind das neue Alm- und Weideschutzgesetz sowie die neue Wolfsverordnung in Kraft getreten. Derzeit ist das Raubtier als „streng geschützt“ eingestuft, eine Herabsetzung des Schutzstatus wird auf EU-Ebene diskutiert.
2022 wurden knapp 400 Nutztiere gerissen, letztes Jahr waren es 133. Das zeigt, die Bejagung bringt etwas! Es wird auch in Zukunft Risse geben, das ist Realität, aber wir gehen in die richtige Richtung.
Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsverein
Weil „unsere Bauern darauf nicht warten können“, wird die Bejagung jetzt schon erleichtert: „Bisher war eine gewisse Anzahl an getöteten Tieren notwendig, um einen Wolf zu bejagen – es hat zu lange gedauert, bis wir eingreifen konnten. Jetzt ist die Entnahme ab einem Riss möglich“, erklärt Gruber, der sich „schützend vor die Almwirtschaft“ stellt. Diese Regelung gilt mit 1837 heimischen Almgebiete für „nahezu alle bewirtschafteten Almen“.
„Herdenschutz funktioniert nicht“
Kritik von Umweltschutzorganisationen, die etwa Herdenschutz fordern, lassen Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber und Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, nicht gelten: „Herdenschutz bei so klein strukturierter Almwirtschaft funktioniert nicht.“
„Zum Aufstellen von Zäunen, die übrigens etwa für Birkhähne gefährlich sein können, fehlen uns die Ressourcen. Und werden mehrere Herden zusammengelegt, dann bleiben kleinere Almen unbewirtschaftet. Die Bejagung ist unsere einzige Chance.“
Einen zusätzlichen Vorteil sieht Landesjägermeister-Stellvertreter Stefan Kulterer: „Wir müssen dem Wolf wieder die Scheu vor dem Menschen und Nutztieren beibringen. Unser Ziel ist es, den Wolf wie den Fuchs ganzjährig zu bejagen.“
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