Der Finanzausschuss hat am Donnerstag beschlossen, die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes aufzulösen. Eingebracht wurde der Initiativantrag von der Koalition. Vorgesehen ist, dass die Aufgaben ab dem 1. August auf andere Stellen übertragen werden.
Darunter sind beispielsweise die Finanzverwaltung und die staatliche Förderbank AWS. Sie sind künftig etwa dafür zuständig, Covid-19-Förderanträge zu bearbeiten und nicht berechtigte Ansprüche zu verfolgen. Bis Ende Juli soll die COFAG diese Tätigkeiten noch erledigen und möglichst alle offenen Förderanträge abschließen. Unerledigtes soll dann beim Bund und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) landen.
Mit dem Antrag kommen die Regierungsparteien einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von vergangenem Oktober nach (siehe Video oben) Dieser stellte damals fest, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gehabt hätten. Die Auflösung sei aber bereits vor der Empfehlung geplant gewesen, heißt es in einer Aussendung.
68 Institutionen dürfen mitreden
Bis 12. Juni können jetzt 68 Institutionen wie Ministerien, Landesregierungen und Interessensverbände eine Stellungnahme dazu abgeben. Zustimmung zu der neuen Regelung kam am Donnerstag unter anderem von der Wirtschaftskammer und der Österreichischen Hoteliervereinigung. „Endlich wurden unsere konsequenten Forderungen gehört und wir können nun hoffentlich bald die Folgen des wirtschaftlichen Long-Covid hinter uns lassen“, sagte Robert Seeber von der Wirtschaftskammer Österreich.
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