Nach der Abmahnung von deutschen Verbraucherschützern hat die Shopping-Plattform Shein eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. „Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen“, so ein Unternehmenssprecher am Freitag. Zuvor war bereits der Online-Händler Temu eingeknickt.
Der vzbv bestätigte den Vorgang. Shein wolle künftig „auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Der Anbieter müsse seine Website bis 1. Juni nachbessern. Das Verfahren wurde damit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Strafe fordern.
Verbraucher „aufs Glatteis“ geführt
Shein war Ende April wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Der Anbieter führe Verbraucher „aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“, hieß es. Der vzbv monierte unter anderem manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten, willkürlich erscheinende Rabatthöhen und fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen.
In der Kritik standen auch Pop-up-Fenster mit dem Hinweis „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst“, die Käufern angezeigt werden.
EU-Richtlinie bringt strengere Anforderungen
Der vzbv warf Shein zudem vor, gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA) zu verstoßen. Die neue EU-Richtlinie sieht eine strenge Regulierung von Inhalten im Netz vor und legt Vorschriften fest, an die sich alle Anbieter halten müssen. So sind diese unter anderem verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze vorzugehen. Für sehr große Online-Plattformen gelten strengere Anforderungen. Plattformbetreiber, die dagegen verstoßen, können mit einer Strafe belangt werden. Die EU ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das DSA unter anderem gegen Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter).
Shein, das als eines der größten Modeunternehmen der Welt gilt, war Ende April von der EU offiziell als sehr große Plattform eingestuft worden. Nach der Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter.
Auch Temu abgemahnt
Das chinesische Shopping-Portal Temu war zuletzt ebenfalls abgemahnt worden und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Handelsexperten und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres Vorgehen gegen die Online-Händler. „Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update“, sagte vzbv-Chefin Pop.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: „Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen.“
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