Der Konflikt nach dem Benimm-Brief der ORF-Stiftungsräte mit FPÖ-Vertreter Peter Westenthaler geht in die nächste Runde. Aber was ist rechtlich eigentlich wirklich möglich? Die „Krone“ fragte bei Experten nach, die kein gutes Haar an Westenthaler lassen.
Die Post von 30 Stiftungsräten an Peter Westenthaler wegen laufender Pflichtverletzungen und Mitarbeiter-Herabwürdigung schlägt hohe Wellen. Top-Manager Wolfgang Hesoun kennt die Praxis. Für den Ex-Generaldirektor von Siemens und Aufsichtsratsvorsitzenden der Casinos Austria AG hat „auch jeder ORF-Stiftungsrat eine Sorgfalts-, Treue- und Verschwiegenheitspflicht“. Westenthaler könne ja sagen, er lasse sich nicht den Mund verbieten, „aber in dieser Rolle unterliegt er einem anderen Rechtsrahmen“. Wenn dem Unternehmen Schaden entstehe, seien auch andere Stiftungsräte haftbar.
Er rate daher „zu einem Rechtsgutachten, um eine mögliche einstweilige Verfügung zu erwirken“. In dieselbe Kerbe schlägt Univ.-Prof. Georg Schima, Experte für Unternehmens- und Arbeitsrecht und Autor mehrerer Bücher: „Man kann nicht als Organ eines Gremiums ständig öffentlich schwer rufschädigende Äußerungen tätigen. Das kann sich ein Unternehmen nicht bieten lassen. In jeder Privatfirma würde es zu einer Abberufung kommen.“
Das ORF-Gesetz sieht übrigens neben Ausschließungsgründen wie für ein Konkurrenz-Medienunternehmen zu arbeiten beim Stiftungsrat auch die Abberufung bei dreimal unentschuldigtem Fernbleiben in Sitzungen vor.
Benimmbrief als gelbe Karte wie im Sport
Gegenüber der „Krone“ legt jedenfalls auch der Leiter des türkisen Freundeskreises, Thomas Zach, nach: „Wie im Sport geht es um Regeln und Respekt, in dem Fall vor den Mitarbeitern. Daher war das die gelbe Karte für Westenthaler.“
Nicht in den Tenor seiner Kollegen stimmt der rote Freundeskreis-Chef Heinz Lederer ein, der den Benimm-Brief im Gegensatz zu SPÖ-Gewerkschaftern nicht unterschrieben hat: „Der Brief ist ein Ablenkungsmanöver und erweist dem ORF einen Bärendienst. Wir sollten uns lieber um wichtigere Themen wie prekäre Arbeitsverhältnisse oder den nicht funktionierenden Ehrenkodex kümmern.“
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