Weil er seine Freundin im März vergangenen Jahres getötet hat, ist ein 31-jähriger Kärntner am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte sich im Zuge eines Streites auf ihren Hals gekniet und sie so erstickt. Zuvor soll der Angeklagte die Frau schon zwei Tage lang misshandelt haben.
Der Beschuldigte und das Opfer lernten einander 2019 bei einem stationären Alkoholentzug in der Klinik kennen und zogen zusammen. Beide tranken schon bald wieder, die gemeinsame Wohnung in Raaba bei Graz war laut Staatsanwalt Stefan Engelbert zuletzt „in desolatem Zustand“.
In den letzten drei Tagen vor der Tat kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Der Dachdecker schlug auf die Frau ein, sie wies zahlreiche Hämatome auf. Einmal verprügelte er sie mit einem Zollstab.
Am 11. März eskalierte erneut ein Streit, sie warf angeblich eine Flasche nach ihm. „Ich wollte, dass sie damit aufhört“, gab der Angeklagte an. Er schlug auf sie ein und kniete sich auf die Frau. „Ich habe gedacht, ich drück‘ sie bei der Brust nieder, aber es war der Hals“, beschrieb es der Mann.
Das Opfer hatte keinerlei Alkohol im Blut, auch Essensreste wurden keine gefunden: „War sie schon zu schwer verletzt, um noch etwas zu essen oder zu trinken?“, fragte Richterin Catherine Farmer. Das konnte der Kärntner nicht beantworten. Die Erinnerungen an die Tat waren eher vage, auch wenn ihn das Geschehene nicht loslasse.
„Ein bis zwei Flaschen Wodka“ jeden Abend
Der Angeklagte erzählte von seinem übermäßigen Alkoholkonsum, er sprach von „ein bis zwei Flaschen Wodka“ jeden Abend, wenn er arbeitete, waren es abends „ein Doppler Wein und ein Tragerl Bier“. Zum Streit kam es auch, weil ihm „die Probleme über den Kopf gewachsen“ seien. „Trennung war nie ein Thema?“, fragte die Richterin. „Nein, wir haben uns wirklich geliebt“, antwortete der Beschuldigte.
Sie hatte vom Scheitel bis zur Sohle Hämatome, Abschürfungen, massive Verletzungen.
Gerichtsmedizinerin Isabella Klasnic
Gerichtsmedizinerin Isabella Klasnic zeigte anhand von Fotos die unzähligen Verletzungen des Opfers. „Sie hatte vom Scheitel bis zur Sohle Hämatome, Abschürfungen, massive Verletzungen.“ Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl gab an, der Angeklagte sei „mittelgradig berauscht“ gewesen. Die Zurechnungsfähigkeit war vermindert, aber trotzdem gegeben. Beim 31-Jährigen wurden keine schwerwiegenden psychischen Erkrankungen festgestellt.
Die Geschworenen befanden den Angeklagten des Mordes und der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig. Der 31-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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