Ein Blick ins Archiv zeigt, dass die Täter meist die juristischen Konsequenzen unterschätzen – denn teuer wird’s eigentlich immer. Doch ins Gefängnis kommt kaum jemand. Eine Tatsache, die für Nachahmungstäter daher vermutlich auch nur wenig abschreckend ist.
Die Bombendrohung gegen das Akademische Gymnasium Spittelwiese in Linz – noch sind der oder die Droher nicht ausgeforscht. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ermittelt zwar auf Hochtouren, mit einem Ergebnis wird aber erst kommende Woche gerechnet.
Tatverdacht des Landzwangs
Angesichts einer gewaltigen Schadenssumme von polizeiintern geschätzten 38.000 Euro und dem Tatverdacht des Landzwangs §275 ist es aber interessant, einen Blick ins Archiv zu werfen, welche Strafen dem Täter blühen könnten. Der maximale Strafrahmen beträgt immerhin drei Jahre.
Zu vier beziehungsweise sechs Monaten bedingter Haft wurden im Oktober zwei 21-Jährige verurteilt, die auf die WC-Türe einer Berufsschule in Völkermarkt (Kärnten.) eine Bombendrohung geschrieben und diese veröffentlicht hatten.
14 Monate für zwei Drohungen
14 Monate Gefängnis fasste hingegen am Dienstag ein unsteter vorbestrafter 26-Jähriger aus, der in Feldkirch (Vorarlberg) zweimal damit gedroht hatte, am Bahnhof Bomben platziert zu haben.
Mit einer Geldstrafe kam hingegen ein Salzburger (51) davon, der aus Angst vor „Chemtrails“ im Vorjahr betrunken dem Flughafen Salzburg mit einer Bombe gedroht hatte. Er musste 1350 Euro Geldbuße blechen.
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