Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben keinen Anspruch auf das sogenannte Wochengeld. Dies verstößt laut Interpretation des OGH gegen EU-Recht. Nun hat die Bundesregierung diese Lücke geschlossen.
Die Koalition hat die Einführung eines „Sonderwochengeldes“ verkündet. „Gerade, wenn zwei Kinder knapp hintereinander auf die Welt kommen, benötigen Familien jeden Euro“, so der Minister am Samstag.
Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn des Mutterschutzes – in der Regel acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin – nicht mehr beschäftigt werden. Das Wochengeld bietet in dieser Zeit eine finanzielle Absicherung für die Frauen.
Eine Richtlinie der EU legt fest, dass Frauen während des Mutterschutzes Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts oder eine Sozialleistung haben. Der OGH hat in einem Erkenntnis vom August vergangenen Jahres bestätigt, dass das auch dann gilt, wenn ein verkürztes, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und gleichzeitig eine längere Dauer der Elternkarenz gewählt wurde.
So viel Geld bekommen Schwangere
Die Höhe des neuen „Sonderwochengelds“ orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das auch bei einem längeren Krankenstand finanzielle Absicherung gewährleistet. Die Einführung erfolgt rückwirkend mit 1. November 2023. 70 Prozent der Kosten übernimmt der Familien-Lasten-Ausgleichsfonds (FLAF), 30 Prozent die Krankenversicherung der Frau.
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