Tage vor Weihnachten

Krebskranke (48) im Spital per Handy gekündigt!

Steiermark
18.05.2024 19:00

Nach der Diagnose „Doppelter Brustkrebs“ erhält eine Angestellte im Spitalsbett einen Anruf: Ihr Chef beendet ihr Arbeitsverhältnis.

Im Sommer vor zwei Jahren liegt die 48-jährige Angestellte Maria T. (Name geändert) aus dem Ennstal im Spitalsbett. Aufgewühlt, nervlich am Ende. Sie hat Angst vorm Sterben. Soeben hat sie ihre zweite Diagnose erhalten: doppelter Brustkrebs! Die Sorge vor den Operationen schwebt wie ein Damokles-Skalpell über ihr.

Einziger echter Trost: Ihr Ehemann steht ihr liebevoll zur Seite. Doch die Tochter (13), der sie die Wahrheit nicht verschweigen wollte, fragt weinerlich: „Mama, wirst du jetzt auch so wie Oma bald sterben?“ – Denn die Schwiegermutter von Maria T. ist an Leukämie (Blutkrebs) gestorben ...

Anruf kurz vor Weihnachten
Einige Monate später, sprich nach der Chemotherapie und unmittelbar vor dem medizinischen Eingriff, läutet ihr Handy auf dem Nachtkästchen ihres Krankenhauszimmers. Krebspatientin Maria sieht am Display: Ihr Chef ruft an. Sie freut sich. „Vielleicht will er mir Weihnachtsgrüße ausrichten, in vier Tagen ist ja schließlich Heiliger Abend.“ Kein Sorgengedanke. Immerhin hat ihr der Arbeitgeber ja vor der Einlieferung ins Krankenhaus fest versprochen: „Keine Angst, ich warte auf dich. Du kannst danach wieder fix bei uns weiterarbeiten.“

Daten und Fakten

  • Rechtslage: Krebspatienten werden „automatisch“ zumindest 50% der Behinderung zugestanden. D.h., jeder Krebspatient kann beim Sozialministerium- service einen Antrag auf „Status eines begünstigten Behinderten“ stellen. Damit verbunden ist ein erhöhter Kündigungsschutz, aber kein absoluter. Kündigungen mit „Status des begünstigten Behinderten“ kommen vor ein Schiedsgericht des Sozialministeriumservice und werden dort mit dem Arbeitgeber verhandelt.
  • Österreichs Krebshilfe: Für die österreichische Krebshilfe ist die Regelung nicht zufriedenstellend: Nicht jeder Patient weiß um den Kündigungsschutz und kann rechtzeitig ansuchen. Vor allem jüngere Arbeitnehmer empfinden den „Status eines begünstigten Behinderten“ als Stigma und befürchten damit verbundene Behinderungen auf dem weiteren Karriereweg.
  • Schiedsgericht: Aus der Erfahrung weiß man bei der Krebshilfe, dass im Zuge der Schiedsgerichtsverhandlungen nur Ausgleichszahlungen vergeben werden – der Job ist trotzdem weg. Und mit beziehungsweise nach einer Krebserkrankung einen neuen Job zu suchen und zu finden ist oft eine unlösbare Aufgabe.
  • Resümee: „Viele glauben noch immer, es gebe automatischen Kündigungsschutz. Es braucht daher eine grundlegende Absicherung des Arbeitsplatzes während des Krankenstandes für Menschen mit einer Krebserkrankung“, so die Forderung der Österreichischen Krebshilfe. 

Doch nach einigen netten Begrüßungsfloskeln am Handy kommt der Firmenchef auf den Punkt: Er wolle eigentlich nur wissen, wie viele offene Urlaubstage seine Sekretärin noch stehen hat. „Wieso willst du das wissen? Werde ich leicht gekündigt?“, fragt Maria T. besorgt. Etwas verlegen redet der Chef um den heißen Brei herum. Schlussendlich meint er: „Nein. Es geht nur um die Abmeldung. Ich kann nicht mehr auf dich warten.“ Also doch die Kündigung – kurz und schmerzvoll via Handy! Die ohnehin nervlich Angeschlagene fällt aus allen Wolken: Sie wurde soeben de facto gekündigt. Das große, vollmundige Versprechen ihres Arbeitgebers war also nichts als leere Worte.

Seelisches Martyrium
Bis zur Operation im neuen Jahr durchlebt die 48-Jährige folglich auch ein seelisches Martyrium. „Ich wäre gerne in der Firma geblieben. Hatte mich wohlgefühlt. Aber jetzt wusste ich: Wenn ich die Operationen überstehe kommt ein Neuanfang!“, erzählt sie hörbar noch immer seelisch verletzt am „Krone“-Telefon.

Zitat Icon

Mein Chef hatte mir versprochen, dass ich in der Firma weiterarbeiten kann. Sein Anruf zog mir den Boden unter den Füßen weg.

Maria T., heute vom Krebs geheilt.

Maria T. ist eine Kämpferin – sie besiegt den Krebs. Noch 2023 beginnt sie in einem Ort im Ennstal zu arbeiten. Sie wirkt glücklich und dankt allen, die ihr die Möglichkeit gegeben haben, neu durchzustarten. Ironie des Schicksals: Ihr einstiger Chef, der sie per Handy rauswarf, versteht mittlerweile Marias damalige Ängste: Er ist selbst schwer erkrankt.

Kündigungstipps der Wirtschaftskammer
„Anleitung zur Kündigung von Dienstnehmern, wenn sie sich im Spital befinden.“ Auf ihrer Homepage gibt die Wirtschaftskammer Österreich gleichsam Erfolg versprechende Ratschläge für Wirtschaftstreibende, wie man Arbeitnehmer im Krankenstand – offenbar kurz und schmerzlos – am besten kündigen kann.

Im Internet bietet die Wirtschaftskammer Infos zur Kündigung im Krankenstand. Für Doris Kiefhaber, Geschäftsführerin der Öst. Krebshilfe, „ein absolutes No-Go“. (Bild: zVg)
Im Internet bietet die Wirtschaftskammer Infos zur Kündigung im Krankenstand. Für Doris Kiefhaber, Geschäftsführerin der Öst. Krebshilfe, „ein absolutes No-Go“.

Unter anderem heißt es: „Ist der Arbeitnehmer durch Krankheit ans Bett gebunden und verzögert sich dadurch der Erhalt der schriftlichen Kündigung, kann dies zu einem Aufschub von deren Wirkung führen eine Übermittlung durch Boten dringend zu empfehlen.“

Auch zu unserem oben angeführten Fall zur Kündigung von Maria T. per Telefon gibt es einen „wertvollen“ Tipp der Wirtschaftskammer: „Der Ausspruch einer mündlichen Kündigung im Krankenstand wird im Regelfall – außer per Telefon – nicht in Frage kommen. Eine mündliche (telefonische) Kündigung sollte zu ihrer Absicherung unbedingt im Beisein eines Zeugen erklärt werden.“

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