Cyberangriffe dürften in Zukunft noch häufiger werden. Davon gehen die Staatsschützer im Verfassungsschutzbericht aus. Die Attacken könnten durch einen größeren Automatisierungsgrad an Anzahl und Intensität deutlich zunehmen. Gleichzeitig würden die Einstiegshürden für Cyberangriffe sinken.
Denn wo bisher Spezialwissen und Erfahrung erforderlich gewesen sei, liefere die Künstliche Intelligenz nun eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, heißt es im Bericht.
Freilich bietet die KI auch für die Abwehr solcher Angriffe gute Nachrichten. Ihr Einsatz auf Seite der Sicherheitsbehörden und IT-Sicherheitsverantwortlichen biete viele neue Möglichkeiten wie die Unterstützung in der Malware-Analyse sowie der Auswertung von großen Datenmengen oder automatisierte Abwehrmaßnahmen.
Was den Staatsschutz anlangt, gibt es in dem Bereich zumindest laut Bericht noch relativ wenige Aktionen. Im Phänomenbereich der Cyberangriffe seien den Sicherheitsbehörden im Berichtsjahr 2023 insgesamt neun staatsschutzrelevante Tathandlungen bekannt geworden. 2022 waren es freilich nur zwei.
Ruf nach weiteren Befugnissen
Gedrängt wird seitens der Staatsschützer auf zusätzliche Befugnisse. Unbestritten sei der Bedarf der Sicherheitsbehörden an Produkten und Lösungen, die auch in einem modernen Umfeld an die aktuellen Gegebenheiten angepasste Überwachungsmöglichkeiten erlaubten, wenn der vorgesehene rechtliche Rahmen dafür gegeben und dafür notwendige Voraussetzungen erfüllt seien, schreiben die Berichtsautoren.
Die moderne Strafverfolgung im Zusammenhang mit Extremismus- und Terrorismusbekämpfung sowie Spionage erfordere zeitgemäße rechtliche Befugnisse und Mittel der Sicherheitsbehörden. Die Aufgabenerfüllung österreichischer Behörden dürfe nicht dadurch eingeschränkt werden, dass ihnen weniger Ressourcen als anderen Staaten zur Verfügung stehen.
„Die Problematik und Kritik an Überwachungssoftware wird nicht durch national einschränkende Maßnahmen gelöst, wenn weltweit der Einsatz solcher Softwareprodukte außer Frage steht“, hieß es.
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