Ein schwerer Arbeitsunfall ereignete sich am Sonntagmorgen in einem Gastgewerbebetrieb in Riezlern (Kleinwalsertal). Ein 42-jähriger Hausmeister geriet mit dem Zeigefinger der linken Hand in eine Kreissäge. Der wurde vollständig abgetrennt.
Keinen besonders aufmerksamen Schutzengel hatte der 42-Jährige, der am Pfingstsonntag mit Reparaturarbeiten beschäftigt war. Der erfahrene und selbstständige Hausmeister war gegen 9.45 Uhr mit Aufgaben beschäftigt, für die er unter anderem die Kreissäge benötigte. Dabei dürfte er – so die Polizei – vermutlich aufgrund von Unachtsamkeit mit dem Zeigefinger der linken Hand in das rotierende Kreissägeblatt geraten sein.
Ins Klinikum nach Kempten geflogen
Der linke Zeigefinger wurde im Bereich des zweiten Gliedes vollständig abgetrennt. Der Verletzte wurde nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst vom Notarzthubschrauber „Christopherus 8“ in das Unfallklinikum nach Kempten zur weiteren Behandlung geflogen. Die Polizei stellte beim Arbeitsunfall kein Fremdverschulden fest.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.