Prozess in Eisenstadt

Pensionist (71) stalkte seine alte Liebe

Burgenland
21.05.2024 14:11

Tausende Anrufe und Textnachrichten sowie Drohungen und Rufschädigung: Der schwerhörige Rentner aus dem Südburgenland konnte nicht verkraften, dass ihn die Freundin (66) verlassen hatte. Also machte er sie öffentlich schlecht.

Schwerenöter sehen wahrlich anders aus! Mit dicker Brille sitzt der Schwerhörige vor Richterin Karin Lückl, die ihn anschreien muss, damit der 71-Jährige die Vorwürfe halbwegs verstehen kann.

„Beschimpfungen und Liebeserklärungen unter der Gürtellinie“
Von Oktober 2023 bis Jänner 2024 bombardierte der ledige Südburgenländer seine Ex-Freundin (66) aus dem Norden regelrecht mit Anrufen und, laut Anklage, „einer unglaublichen Menge“ Textnachrichten. Bis zu 20-mal am Tag griff er zum Handy und wählte deftige Worte. „Die Beschimpfungen, aber auch die Liebesbekundungen, waren weit unter der Gürtellinie“, sagt die Frau beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt.

Der Mann habe auch versucht, ihren (zweifelsfrei guten) Ruf in der Öffentlichkeit zu ruinieren. So postete er etwa im Internet ihren Namen und die Adresse mit dem Vermerk, dass sie „gar nicht genug bekommen“ könne und dringend Männer suche. Er drohte, Kameras vor ihrer Wohnung zu montieren und die Bilder von den angeblichen Liebhabern und deren Autos ins Internet zu stellen. „Außerdem wollte sie immer zu Dritt ins Bett“, behauptet er ungefragt vor Gericht. „So etwas kann ich halt nicht!“

Nicht nur die Frau schüttelt ungläubig den Kopf.

Beim Auto putzen versehentlich Nummer gewählt
Selbst nach der Anzeige machte der 71-Jährige munter weiter. „Die Anrufe waren aber unabsichtlich. Wahrscheinlich hat meine Tochter die Nummer gewählt, als sie im Auto das Navi abgestaubt hat“, sagt er, ohne dabei zu erröten.

Ob er denn wisse, dass er beharrliche Verfolgung betrieben habe, will Frau Rat wissen. „Ja. Ich war halt zu stark verliebt. Aber so etwas wird nicht mehr passieren. Ich habe ja jetzt eine neue Kollegin, also Partnerin.“

Die Diversion – 2070 Euro Geldstrafe plus 360 Euro Schadensgutmachung – akzeptiert der Unbescholtene mit den Worten: „Muss ich ja! Ich zahle das weg. Ich will endlich meine Ruhe haben.“

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