Kals am Großglockner

Land erteilt geplantem Wasserkraftwerk eine Absage

Tirol
22.05.2024 19:00

Für die Energiewende in Tirol ist der Ausbau der Wasserkraft ein zentraler Hebel, wie die Politik immer wieder betont. Der Gemeinde Kals am Großglockner flatterte nun jedoch ein negativer Bescheid ins Haus. Geplant gewesen wäre die „Wasserkraftanlage Haslach am Kalser Bach“.

Begründet wird die Ablehnung des Projektes im Schreiben vom Amt der Tiroler Landesregierung unter anderem damit, dass „sich auf Basis des aktuellen Wissensstandes und der festgestellten Wirkfaktoren ergibt, dass bei einer Umsetzung des Kraftwerkes Flächen im Natura 2000 Gebiet direkt verloren gehen, der Sameneintrag reduziert wird und die Funktion der Metapopulation der deutschen Tamariske in Osttirol nicht mehr als langfristig gesichert angesehen werden kann“.

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Wir haben schon vor mehreren Jahren wiederholt und dezidiert darauf hingewiesen, dass bei Umsetzung dieses Vorhabens von erheblichen Beeinträchtigungen für das Natura 2000 Gebiet auszugehen ist.

(Bild: Christof Birbaumer)

Walter Tschon

Kein „überwiegendes öffentliches Interesse“
Dem Bescheid ist weiters zu entnehmen, dass das Kraftwerk einen „Beitrag von 1,3 Prozent zur Erreichung der energiepolitischen Ziele Tirols leisten könnte und in der Lage wäre, Beiträge für Versorgungssicherheit, Versorgungsqualität und Klimaschutz zu leisten“. Damit bestehe zwar ein „zwingendes öffentliches Interesse“, jedoch könne angesichts der „gravierenden zu erwartenden Auswirkungen nicht von einem überwiegenden öffentlichen Interesse ausgegangen werden“.

Landesumweltanwalt sieht sich bestätigt
Bei der Landesumweltanwaltschaft, die bei dem Projekt ebenfalls Stellung bezogen hat, scheint man über das Aus sehr erleichtert zu sein. Gegenüber der „Tiroler Krone“ meint der stellvertretende Landesumweltanwalt Walter Tschon nämlich: „Wir haben schon vor mehreren Jahren wiederholt und auch insbesondere im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung dezidiert darauf hingewiesen, dass bei Umsetzung dieses Vorhabens von erheblichen Beeinträchtigungen für das Natura 2000 Gebiet auszugehen ist. Dies hat nunmehr auch die Behörde in einem sehr umfangreichen Ermittlungsverfahren festgestellt bzw. bestätigt.“

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