Probleme und Mehrkosten entstanden einem Salzburger auf der Rückreise von Portugal. Trotz aufrechter Buchung wurde ihm die Beförderung durch die Airline verweigert. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich hat sich der Sache angenommen. Und fast ein Jahr lang für den Leser gekämpft.
„Ich habe um 3.45 Uhr eine Nachricht erhalten, dass der automatische Check-in nicht funktioniert und ich direkt am Schalter einchecken muss“, so Christian S., der den Flug über ein Online-Portal gebucht hatte. Um 6.45 Uhr, zwei Stunden vor Abflug, war der Salzburger am Flughafen. Auch da konnte er weder am Automaten noch persönlich einchecken.
Abflugänderung offenbar nicht bestätigt
Herr S. wurde in weiterer Folge an das Servicecenter verwiesen. Dort teilte man ihm mit, dass keine Flugdaten übermittelt worden seien und er keinen Platz im Flieger habe. Die Beförderung wurde also verweigert. Denn offenbar hatte es zuvor eine Flugzeitänderung gegeben. Und die hatte Herr S. nicht bestätigt, da er die entsprechende Mail mit der Information nie erhalten hatte.
Online-Portale: Problem mit Kontaktdaten
Ein häufiges Problem bei Internet-Reiseportalen. Diese geben gegenüber Airlines oft nicht die direkte Mail-Adresse des Kunden, sondern eine eigens generierte an. Bei der Weiterleitung von Informationen kommt es dann zu Problemen. Herr S. musste gegen Gebühr einen neuen Flug buchen. Nach der Zahlung folgte aber der nächste Schock.
Leser konnte selbst keine Lösung erzielen
Der neue Flug wurde annulliert. Ein späterer war dann zwar günstiger, die Differenz wurde lediglich als Gutschein, nicht auf die Karte erstattet. Erfolglos versuchte Herr S. nach seiner Rückkehr, zu seinem Recht zu kommen. Doch er sei lediglich im Kreis geschickt worden, weshalb er schließlich die „Krone“ um Unterstützung in dieser für ihn mittlerweile leidigen Sache ersuchte.
Verbraucherschützer kämpften fast ein Jahr
Auf Bitte der Ombudsfrau nahm sich das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ), das zum Verein für Konsumenteninformation gehört, des Falles an. Und kämpfte fast ein Jahr für den Leser. Mit Erfolg. Der Gutschein wurde ausgezahlt. Herr S. bekam die laut EU-Fluggastrechteverordnung zustehende Ausgleichszahlung von 400 Euro für die Beförderungsverweigerung. Und auch die Mehrkosten für den neuen Flug wurden bezahlt.
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