Rückreise-Mehrkosten

Beförderung verweigert, dann Pingpong mit Fluggast

Ombudsfrau
22.05.2024 12:00

Probleme und Mehrkosten entstanden einem Salzburger auf der Rückreise von Portugal. Trotz aufrechter Buchung wurde ihm die Beförderung durch die Airline verweigert. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich hat sich der Sache angenommen. Und fast ein Jahr lang für den Leser gekämpft.

„Ich habe um 3.45 Uhr eine Nachricht erhalten, dass der automatische Check-in nicht funktioniert und ich direkt am Schalter einchecken muss“, so Christian S., der den Flug über ein Online-Portal gebucht hatte. Um 6.45 Uhr, zwei Stunden vor Abflug, war der Salzburger am Flughafen. Auch da konnte er weder am Automaten noch persönlich einchecken.

Abflugänderung offenbar nicht bestätigt
Herr S. wurde in weiterer Folge an das Servicecenter verwiesen. Dort teilte man ihm mit, dass keine Flugdaten übermittelt worden seien und er keinen Platz im Flieger habe. Die Beförderung wurde also verweigert. Denn offenbar hatte es zuvor eine Flugzeitänderung gegeben. Und die hatte Herr S. nicht bestätigt, da er die entsprechende Mail mit der Information nie erhalten hatte.

Online-Portale: Problem mit Kontaktdaten
Ein häufiges Problem bei Internet-Reiseportalen. Diese geben gegenüber Airlines oft nicht die direkte Mail-Adresse des Kunden, sondern eine eigens generierte an. Bei der Weiterleitung von Informationen kommt es dann zu Problemen. Herr S. musste gegen Gebühr einen neuen Flug buchen. Nach der Zahlung folgte aber der nächste Schock.

Leser konnte selbst keine Lösung erzielen
Der neue Flug wurde annulliert. Ein späterer war dann zwar günstiger, die Differenz wurde lediglich als Gutschein, nicht auf die Karte erstattet. Erfolglos versuchte Herr S. nach seiner Rückkehr, zu seinem Recht zu kommen. Doch er sei lediglich im Kreis geschickt worden, weshalb er schließlich die „Krone“ um Unterstützung in dieser für ihn mittlerweile leidigen Sache ersuchte.

Verbraucherschützer kämpften fast ein Jahr
Auf Bitte der Ombudsfrau nahm sich das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ), das zum Verein für Konsumenteninformation gehört, des Falles an. Und kämpfte fast ein Jahr für den Leser. Mit Erfolg. Der Gutschein wurde ausgezahlt. Herr S. bekam die laut EU-Fluggastrechteverordnung zustehende Ausgleichszahlung von 400 Euro für die Beförderungsverweigerung. Und auch die Mehrkosten für den neuen Flug wurden bezahlt.

Porträt von Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt