Regierung soll handeln
AK fordert Annahmepflicht für Bargeld!
Obwohl Euromünzen und -banknoten derzeit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Österreich sind, wird versucht, Bargeldzahlungen einzuschränken. Die AK Tirol fordert deshalb Maßnahmen von der Bundesregierung.
Wussten Sie, dass in Österreich Euromünzen und -scheine das (derzeit einzige) gesetzliche Zahlungsmittel sind? Hieraus ergibt sich auch eine grundsätzliche Annahmeverpflichtung für Bargeld. Dennoch kommt es immer wieder zu Versuchen, Bargeldzahlungen einzuschränken, wie etwa im Sommer 2023, als ein Tiroler Lebensmittelhändler in zwei Filialen nur mehr Kartenzahlungen angeboten und damit u.a. zahlreiche Schüler:innen nahegelegener Schulen und ältere Menschen von der Einkaufsmöglichkeit ausgeschlossen hat. Erst nach einer Abmahnung der AK Tirol über den VKI wurde eingelenkt.
70 % Barzahlung
Fakt ist, dass in Österreich laut Österreichischer Nationalbank derzeit rund 70 % der Transaktionen am sogenannten Point-of-Sale (POS) in bar erfolgen (in Finnland lediglich 19 %).
Digitaler Euro
Da auf EU-Ebene geplant ist, eine digitale Währung („Digitaler Euro“) einzuführen, ist es besonders wichtig, dass der Bargeldverkehr als gleichwertige und für jedermann uneingeschränkt nutzbare Alternative bestehen bleibt, gerade beim Einkaufen in einem Supermarkt. So darf besonders schutzbedürftigen Gesellschaftsgruppen wie Kindern, Senioren und auch Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch Menschen mit schlechter Bonität, die aus unterschiedlichen Gründen auf Barzahlung angewiesen sind, der Zugang zu Gütern des täglichen Bedarfs nicht erschwert werden.
Aus Sicht der AK Tirol ist eine explizite Annahmepflicht von Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich (wie auch für den geplanten digitalen Euro vorgesehen) – in Verbindung mit einer ausreichenden und flächendeckenden Bargeldversorgung – erforderlich, damit alle Bürger:innen eine vollständige und uneingeschränkte Wahlfreiheit haben.
AK Forderungen
Deshalb fordert die AK Tirol die Bundesregierung auf,
- eine uneingeschränkte Annahmepflicht von Bargeld in Österreich gesetzlich vorzusehen (mit Sanktionen bei Nichtbeachtung)
- sich auf europäischer Ebene für ein Verbot eines allgemeinen Ausschlusses der Bezahlmöglichkeit mit Bargeld einzusetzen und
- durch gesetzliche Maßnahmen für eine ausreichende und niederschwellige Bargeldversorgung zu sorgen.