Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) macht gegenüber krone.at deutlich, dass er mit der neuen EU-Verordnung zur sogenannten Renaturierung herzlich wenig anfangen kann.
„Österreich ist ein Vorzeigeland, wenn es um den Schutz unserer Natur und Umwelt geht“, meint der Bundeskanzler, und das wolle man auch bleiben – dafür brauche man aber keine „völlig überbordenden Vorschriften“. Vielmehr sieht Nehammer darin ein „Musterbeispiel für Überregulierung aus Brüssel“.
Das wird es mit mir nicht geben.
Karl Nehammer (ÖVP)
Die Verordnung nehme demnach nicht auf regionale Gegebenheiten Rücksicht. Man werde hier „aus Verantwortung für Österreich dieser Verordnung nicht zustimmen“, sagt er.
Länder-Blockade bröckelte
Hintergrund der deutlichen Absage ist wohl auch die jüngste Forderung zum Thema aus Wien. Nach seinem Aufruf vom vergangenen Freitag, „der nun vorliegenden EU-Renaturierungs-Verordnung doch näherzutreten“, hatte der Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch erneut für das Thema geworben. Ludwig hatte es mithilfe aus Kärnten zuvor geschafft, die Gegenwehr einiger Bundesländer zum Bröckeln zu bringen.
Auch Gewessler dafür
Aus EU-Kreisen hieß es, die nötige qualifizierte Mehrheit unter den EU-Staaten wäre mit einer Zustimmung Österreichs wohl erreicht und könnte in dem Fall erneut zur Abstimmung gebracht werden – mit Karl Nehammer wird es diese aber nicht geben. Das dürfte nun auch den grünen Koalitionspartner enttäuschen, auch Umweltministerin Leonore Gewessler hatte sich dafür ausgesprochen, eine „österreichische Zustimmung möglich machen“.
Das geplante „Nature Restoration Law“ sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden.
Dramatisch formulierte es zuletzt die Umweltschutzorganisation WWF: Die Blockade des EU-Gesetzes sei fachlich „nicht zu halten“: Sie sei hingegen nicht nur gefährlich für den Klimaschutz, sondern auch für die „Ernährungssicherheit in Europa“. Ein „tatsächliches Risiko“ dafür sei vor allem der ungezügelte Flächenfraß durch Verbauung.
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