Zwei Slowaken sollen einen Österreicher beim Geldeintreiben angeschossen, arg misshandelt und mit dem Tod bedroht haben. Der Prozess am Landesgericht geht in die Verlängerung.
Die Anklageschrift liest sich wie ein Kriminalroman. Zwei Slowaken sollen im Oktober 2023 den Wiener Patrick S. in einem Haus in Kittsee ärgstens malträtiert haben, weil er seine Schulden in Höhe von 50.000 Euro nicht begleichen konnte. Die Rede ist von: Handschellen; Klebeband; sechs Schüsse aus einer Gaspistole auf das Opfer; Fausthiebe gegen Kopf und Körper; ein Hammer; eine Thrombosespritze, mit der angeblich das HIV-Virus injiziert worden sein soll; eine Mausefalle, die zuschnappte und in der zur Abschreckung ein Bleistift zerbrach. „Such dir einen Finger aus“, soll einer der Slowaken gesagt haben.
Stundenlanges Martyrium
Stundenlang soll das Martyrium gedauert haben, ehe das Opfer im Krankenhaus Kittsee vorstellig werden konnte. Von dort aus wurde die Polizei verständigt. Während der Tat habe er um sein Leben gefürchtet, danach mehrere Wochen Schmerzen gehabt und noch heute eine Narbe, heißt es.
Nun hatten die Männer am Landesgericht Eisenstadt zu erscheinen. Der Erstangeklagte (32), der geschossen haben soll, kam frisch vom Friseur, trug einen Maßanzug, eine die Seriosität unterstreichende Brille und einen dicken Ordner unterm Arm. Er hat Jus und Politikwissenschaften studiert und ist Unternehmensberater. Der Zweitangeklagte (31) ist schneller beschrieben, der Webdesigner dürfte sich seinen Anzug von einem Übergewichtigen ausgeborgt haben. Beide bekannten sich ohne zu zaudern „nicht schuldig“.
Angeblich Schulden in Millionenhöhe
Ja, es habe eine Auseinandersetzung gegeben. „Aber die war ausschließlich verbal. Es war ein vereinbarter Geschäftstermin“, sagte der Akademiker, der angab, Patrick S. mit einer Sammelklage konfrontiert zu haben. „Er hat bei mehreren Personen Schulden. In Summe sind es Millionen. Die Idee dürfte ihm nicht gefallen haben.“ Ob er gedroht habe, den Zahlungsunwilligen umzubringen? „Ich habe Jus studiert. Ich würde solche Dummheiten sicher nicht von mir geben.“
Der Prozess wurde vertagt. Die Richterin möchte Beamte und das mutmaßliche Opfer befragen. Außerdem wird ein medizinisches Sachverständigengutachten zu den Verletzungen eingeholt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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