„Behördenwillkür“ wirft der Verein gegen Tierfabriken der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vor. Denn sie hätte nur einen Tag vor dem Inkrafttreten einen Abschussbescheid für einen Auerhahn erlassen. Damit würde man sich jedweder Kontrollmöglichkeit entziehen und den „Rechtsstaat aushebeln“. Die Behörde sieht keinen Fehler – die Vorwürfe würden auch nicht den Fakten entsprechen.
Scharfe Kritik und kein gutes Haar lässt der Verein gegen Tierfabriken (VGT) an der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs. Denn diese würde „besonders dreist“ bei der Erstellung eines Abschussbescheides für einen Auerhahn vorgehen. Denn nur einen Tag vor dem Inkrafttreten sei dieser „rechtswidrig“ für die Dauer von drei Wochen erlassen worden. „Damit schließt die Behörde jede Kontrolle ihres Tuns von vorneherein aus“, so der VGT.
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