Trotz Widerstand

EU-Lieferkettengesetz ist nun beschlossen

Ausland
24.05.2024 12:06

Trotz großer Widerstände in mehreren Mitgliedsstaaten ist das umstrittene EU-Lieferkettengesetz am Freitag final abgesegnet worden – ohne die Stimmen Deutschlands und Österreichs! Es mussten mehrere Anläufe unternommen, damit ein gemeinsamer Kompromiss herauskommt. Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

Das Gesetz, das große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen soll, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, hatte zuvor im EU-Parlament keine überragende Mehrheit erreicht: 374 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 235 dagegen (19 Enthaltungen). Allerdings wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Sah die Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament noch vor, dass die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Mio. Euro Umsatz gelten soll, soll sie jetzt nur mehr ab 1000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz greifen.

Einhaltung der Pariser Klimaziele ebenfalls ein Faktor
Weiters sind ein risikobasierter Ansatz und Übergangspläne vorgesehen. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.

Italien ermöglichte Beschluss
Große Kritiker der Regelungen waren die Bundesregierungen Deutschlands und Österreichs. Sie beklagten unter anderem kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Berlin enthielt sich auf Druck der FDP. Auch der österreichische Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Nachdem Italien seinen Widerstand aufgegeben hatte, kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten zustande.

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