Die Asfinag ließ diese Woche den entsprechenden Antrag bei der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes einbringen. Die mündliche Verhandlung findet am 12. Juni am Brenner statt.
Um die Generalsanierung der Brücke auf der Brennerautobahn durchführen zu können, muss die Asfinag Grundstücke in Anspruch nehmen. Eine privatrechtliche Einigung darüber mit der Gemeinde Gries am Brenner kam jedoch nicht zustande, so sah sich die Asfinag nun zu diesem Schritt veranlasst.
„Dürfen keine Zeit mehr verlieren“
„Aufgrund des schlechten Zustands der Luegbrücke dürfen wir keine Zeit mehr verlieren“, begründet Asfinag-Geschäftsführer Stefan Siegele den Antrag auf Enteignung. Der wurde der Gemeinde Gries am Freitag zugestellt.
Die mündliche Verhandlung ist am 12. Juni im Sicherheitszentrum Brenner angesetzt.
Bernhard Knapp, Leiter Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht, Land Tirol
„Am 12. Juni ist im Sicherheitszentrum Brenner die mündliche Verhandlung in dem Verfahren angesetzt“, informierte am Freitag Bernhard Knapp, Leiter der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes. Nun müssten Sachverständige prüfen, wie viel Fläche für die Bauarbeiten unbedingt benötigt werden. Außerdem werde – ebenfalls von Sachverständigen – die Höhe der Entschädigung eruiert.
Wie aus dem Landhaus zu erfahren war, geht es insgesamt um rund 21.000 Quadratmeter. Direkt unter der Brücke müsse der Grund gekauft werden, einen Teil der Fläche benötige man für Servitute, wieder ein anderer Teil werde nur temporär beansprucht. Insgesamt sind elf Grundparzellen betroffen.
Selbstverständlich bleiben wir weiter gesprächsbereit und hoffen auf eine Einigung im Rahmen der Behördenverhandlung.
Stefan Siegele, Asfinag-Geschäftsführer
Weiter Hoffen auf gütliche Einigung
Seitens des Landes hofft man trotz Einleitung des Verfahrens immer noch auf eine gütliche Einigung zwischen Asfinag und Gemeinde. In diese Kerbe schlägt auch Asfinag-Geschäftsführer Stefan Siegele: „Selbstverständlich bleiben wir weiter gesprächsbereit und hoffen auf eine Einigung im Rahmen der Behördenverhandlung.“
Verfahren dauert rund zwei Monate
Laut den Experten könnte das Verfahren innerhalb von zwei Monaten beendet sein und der Bescheid nach diesem Zeitraum vorliegen. An Rechtsmitteln bliebe der Gemeinde Gries dann nur noch der Gang zum Landesverwaltungsgericht. Aufschiebende Wirkung hätte dies aber nicht.
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