Nach einer Verkehrskontrolle lieferte sich ein Geflüchteter in Wien-Liesing eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Der Gesuchte versteckte sich schließlich in einer fremden Gartenhütte. Dort spürten die Polizisten nicht nur ihn auf, sondern auch jede Menge Suchtgift, Waffen und Falschgeld – das besaß der dortige Bewohner, der jetzt vor Gericht landete.
Der 18-jährige Mandant von Rechtsanwalt Normann Hofstätter hatte wahrlich „Pech“: Dass die Polizei den Drogen- und Waffenfund bei ihm machte, ist einem unglaublichen Zufall zu verdanken.
Die Beamten verfolgten am 20. Jänner in Wien-Liesing einen Mann, der bei einer Verkehrskontrolle geflüchtet war. Der Verdächtige versteckte sich ausgerechnet in dem Gartenhaus des ihm völlig unbekannten Angeklagten, in der die Polizisten schließlich nicht nur den Ausbüxer, sondern jede Menge Suchtgifte, Falschgeld und Waffen aufspürten – die aber nicht der Verfolgte, sondern der Sohn der Gartenhausbesitzerin dort hortete.
Mein Mandant war auf der schiefen Bahn. Aber die bisherigen Weisungen haben gefruchtet.
Normann Hofstätter verteidigt den Jugendlichen.
Bild: Peter Tomschi
Ein Monat in U-Haft
Der 18-Jährige, der bei seiner Mutter wohnt, wurde festgenommen und landete jetzt im Landl vor Richterin Daniela Zwangsleitner, angeklagt wegen mehrerer Delikte. Denn nicht nur „Kommissar Zufall“ schlug zu, sondern auch „Kommissar DNA“. So wurde ihm letztlich von der StA Wien auch Körperverletzung, Einbruch und ein versuchter Autodiebstahl zur Last gelegt. „Ich übernehme die volle Verantwortung“, sagte der junge Mann in der Gerichtsverhandlung. „Ich will mein Leben ändern. Die U-Haft war eine schlimme Erfahrung für mich.“ Im Prozess fasst der junge Dealer 18 Monate Haft, davon 17 bedingt, aus.
Auf Besserung hofft auch Anwalt Hofstätter: „Mein Mandant war auf der schiefen Bahn. Aber die bisherigen Weisungen haben gefruchtet. Und er hat auch das Glück, dass er eine Familie hat, die hinter ihm steht.“ Vielleicht hat der ungewöhnliche Zufall, der zu dem Strafprozess geführt hat, tatsächlich positive Folgen für den jugendlichen Angeklagten.
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