Ein im Pinzgau lebender Flüchtling aus Gaza musste sich am Freitag im Salzburger Landesgericht dem Terror-Vorwurf stellen, weil er Videos einer Terrororganisation likte und teilte. Er sagt jetzt: „Ich wusste nicht, dass es verboten ist.“
Der Nahost-Konflikt wird seit dem Hamas-Überfall im Oktober 2023 global heiß diskutiert – auf beiden Seiten gibt es Tote, auf beiden viele Emotionen. Selbst in den Gerichten schlägt sich das nieder, wie in diesem Fall im Salzburger Landesgericht. Ein Palästinenser aus Gaza, der seit Jänner 2022 im Pinzgau lebt und arbeitet, musste sich am Freitag dem Terror-Vorwurf stellen: Der Asylwerber soll in sozialen Netzwerken Propaganda für die Hamas und Ableger-Organisationen gemacht haben – schon seit 2020.
Angeklagter gab Fehler zu
„36 Videos hat er hochgeladen, und selbst Propaganda gemacht“, erklärt die Staatsanwältin und betont, dass er damit terroristische Straftaten gutgeheißen habe. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Hamas erst 2022 durch den EU-Rat zu einer Terrororganisation erklärt wurde. „Die Frage ist, ob ihm bewusst war, dass dies verboten ist.“ Auf den Videos seien keine abgehackten Köpfe oder Schwerter zu sehen, so der Anwalt.
Der Angeklagte selbst gibt Fehler zu. „Ich respektiere die österreichischen Gesetze und habe nicht gewusst, dass es nicht erlaubt ist.“
Das bereits rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.
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