"Das erschreckt mich schon etwas, dass ein Abgeordneter des österreichischen Nationalrates, noch dazu einer, der eine Partei führt, die Steuergesetzgebung nicht kennt. Die Kirche zahlt genauso Grundsteuer wie jeder andere. Dort, wo es sich um Forstbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe handelt, dort zahlen wir wie alle anderen genauso Grundsteuer", echauffierte sich Maximilian Fürnsinn, Probst des Stiftes Herzogenburg, im Ö1-"Mittagsjournal" am Montag.
Der Großteil des kirchlichen Grundbesitzes sei in der Hand der Klöster, und diese zahlten auch Grundsteuer. Ausnahmen seien laut Gesetz nur dann gegeben, wenn es sich um "gemeinnützige Tätigkeiten" handle. So seien Krankenhäuser, Pflegeräume und Schulen von der Grundsteuer befreit. In diesem Zusammenhang seien aber auch weltliche Institutionen von einer Befreiung betroffen.
Seelsorge gilt als gemeinnützige Tätigkeit
Da das Gesetz auch die Seelsorge als gemeinnützige Tätigkeit werte und diese eben in Kirchengebäuden stattfinde, seien diese von der Grundsteuer befreit, erklärte Paul Wuthe, Medienreferent der katholischen Bischofskonferenz gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal". Das sei aber keineswegs ein besonderes Privileg der katholischen Kirche, denn: "Nicht nur eine katholische Kirche, auch ein buddhistischer Tempel oder eine jüdische Synagoge ist von der Grundsteuer befreit."
Unklar ist für Fürnsinn auch, wie denn eine mögliche Grundsteuer auf kirchliche Objekte berechnet werden könnte. "Man müsste etwa vom Einheitswert ausgehen. Aber was hat ein Kirchengebäude für einen Einheitswert? Den kann man ja gar nicht berechnen", sagte der Probst.
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