Sie war Staatsanwältin
Für Angestellte ist Urlaub bezahlte Freizeit. Und trotzdem sollten sie einiges wissen, damit die wohlverdiente Erholung auch wirklich eintreten kann, raten Juristen der Arbeiterkammer. Die „Krone“ hat für Sie die wichtigsten Fakten zusammengetragen.
Der Sommer rückt näher und damit auch die heiß ersehnte Urlaubszeit. Doch bevor man in Reiseprospekten schmökert, seine Auszeit bucht und die Koffer packt, lohnt sich ein Blick auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen:
Urlaub ist Urlaub. Man kann also ablehnen, während dieser Zeit in Bereitschaft zu sein und Leistungen zu erbringen.
Experten der Arbeiterkammer
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