Am Landesgericht Salzburg hat sich am Montag ein 35-jähriger Berufssoldat und Jäger verantworten müssen. Der Vorwurf lautete auf Tierquälerei. Der Mann soll nämlich am 8. April 2024 in Bischofshofen seinen bayerischen Gebirgsschweißhund bei 25 Grad Außentemperatur auf der Ladefläche seines Pick-up-Trucks in einer Metallbox zurückgelassen haben. Der dreijährige Rüde verendete.
Er habe damals am späten Nachmittag nur kurz am offenen Parkdeck eines Einkaufszentrums geparkt und sei für eine Erledigung „plus minus“ 20 Minuten weg gewesen, sagte der Mann vor dem Richter. Er habe sogar überlegt, überdacht zu parken. „Aber weil es bewölkt war und ich unten keinen Parkplatz gefunden habe, dachte ich nicht, dass das zum Problem werden kann.“ Er habe beim Verlassen des Autos noch in die Hundebox gegriffen. „Dort war es aber nicht heiß und der Hund hat nicht gehechelt oder sonst etwas. Und ich habe ja gewusst, dass der Einkauf nicht lange dauern wird.“
Während der Mann seine Besorgungen machte, wurden zwei Zeuginnen auf das Tier in der Box aufmerksam. „Der Hund hat gebellt, aber es hat sich nicht wie normales Bellen angehört“, schilderte eine der beiden Frauen im Prozess. Es sei sommerlich warm gewesen. „Weil nicht klar war, wie lange der Hund schon in der Box war, haben wir die Polizei gerufen.“ Die Beamten kamen fast zeitgleich mit dem Hundehalter zum Auto.
Herzdruckmassage konnte Vierbeiner nicht mehr retten
„Er hat dann den Hund aus der Box rausgezogen, der Hund bewegte sich aber nicht mehr. Er begann mit einer Herzdruck-Massage, aber vergeblich“, beschrieb die Zeugin. Sie sei damals sehr böse auf den Angeklagten gewesen, weil der Hund gelitten habe. „Ich wollte etwas zu ihm sagen, aber dann war so viel Schmerz in seiner Stimme. Er war richtig fertig und hat immer den Namen des Hundes gerufen und versucht ihn zu reanimieren.“
Der bisher unbescholtene Familienvater bekannte sich im Prozess als nicht schuldig. „Es tut mir leid, dass das so passiert ist. Das wird mich mein Leben lang verfolgen. Ich hoffe für alle anderen Hundebesitzer, dass ihnen das nicht widerfährt.“
Auch ein kleiner Spalt kann nicht für Abkühlung sorgen!
Die Staatsanwältin hatte zuvor kritisiert, dass die Hundebox auf der Ladefläche schwarz lackiert war, nur auf der Rückwand Löcher hatte und einen effektiven Durchzug verhindert habe. „Sie wissen, dass das Öffnen von einem Autofenster nur einen Spalt breit hohe Temperaturen im Wagen nicht verhindert“, fragte sie den 35-Jährigen. „Vermutlich hat sich die Box schon während der Fahrt zum Einkaufszentrum in kurzer Zeit stark erwärmt.“
Er habe auf die erst drei Wochen vor dem Vorfall erworbene professionelle Hundebox vertraut, verteidigte sich der Angeklagte. „Ich würde sie aber so nicht mehr verwenden“, räumte er ein. Möglicherweise habe es auch einen anderen Grund für den Tod seines Tieres gegeben, sagte er im Verfahren. Anders als mit der Polizei besprochen, brachte er den Hund nach dem Vorfall aber nicht zu einer Tierärztin. „Ich war geschockt. Und die Totenstarre hat schon eingesetzt“, sagt er heute dazu.
Das Gericht sprach den 35-Jährigen vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.