Mitte Mai wurde die bedingte Verlegung von Josef Fritzl aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft Krems wird dagegen keine Beschwerde einlegen, teilte nun Behördensprecher Franz Hütter mit. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird somit am Dienstag rechtskräftig.
Der am 14. Mai schriftlich kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von zehn Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Fritzl in der Justizanstalt Stein vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war.
„Keine Gefährlichkeit mehr“
Vom Senat war festgestellt worden, dass von Fritzl „keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht“. Die für die Einweisung maßgebliche kombinierte Persönlichkeitsstörung sei „aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau“ sozusagen begraben worden.
Die Gefährlichkeit des 89-Jährigen sei abgebaut, es sei mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung wird zudem ausgegangen. Gestützt hat sich der Drei-Richterinnen-Senat bei der Entscheidung neben dem psychiatrischen Gutachten von Kastner auch auf eine gerichtsmedizinische Expertise und aktuelle Befunde.
Entlassung in die Freiheit nicht möglich
Entschieden wurde Mitte Mai zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei „aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich“, hieß es. Angesichts der „beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten“ könne „von einer zukünftigen Deliktsfreiheit“ nicht ausgegangen werden. Es mangle an Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie an einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld.
Bis zur endgültigen Rechtskraft bleibt Josef Fritzl (der nun anders heißt) jedenfalls im bisherigen Setting in der Justizanstalt Stein. Wo er danach den Normalvollzug absitzen wird, blieb vorerst offen. Verteidigerin Astrid Wagner rechnete am Montag damit, dass der 89-Jährige zunächst in die Krankenabteilung der JA Stein kommen und später in eine andere Justizanstalt verlegt werden wird. Den Gang ihres Mandanten in den Normalvollzug bezeichnete Wagner als schönen Etappensieg. Ziel bleibe jedoch die generelle Entlassung in die Freiheit, die sie „zeitnah beantragen“ möchte. Zuvor müsse allerdings auch „Entlassungsvorbereitung passieren“.
Inzestfall wurde vor 16 Jahren bekannt
Der Inzestfall in Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung – und damit in allen Anklagepunkten.
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