Nun warten die Bayern
Eine neue Verordnung des Landes löst derzeit Verunsicherung aus. Es wird befürchtet, dass die Neuregelung der erste Schritt zum Ende des freien Sonntags sein könnte. Was die Ausweitung der Öffnungszeiten bedeutet.
Es sind nur ein paar wenige Sätze, welche die Verordnung umfassen. Diese sorgen nun aber für Aufregung. „An Sonntagen dürfen Verkaufsstellen mit maximal 300 Quadratmeter Verkaufsfläche (...) von 7 Uhr bis 12 Uhr offen gehalten werden“, heißt es im Verordnungsentwurf. Gelten soll dies für Tourismusgemeinden der Klassen 1 und 2. Darin umfasst sind 43 Orte mit größerer touristischer Bedeutung.
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