Betrunken & aggressiv

Faschingsball mit gerichtlichen Folgen

Vorarlberg
28.05.2024 09:00

Ein Betrunkener hatte in Hohenems einen Ballbesucher verdroschen. Am Bahnhof fiel er dann ein zweites Mal negativ auf.

Es ist Sonntag, der 4. Februar, als der Angeklagte schon angetrunken in der Festhalle in Hohenems auftaucht. Obwohl der 20-Jährige weiß, dass er durch den Konsum von Alkohol „ein anderer Mensch“ wird, kippt er sich ein paar weitere Drinks hinter die Binde. Und so dauert es nicht lange, bis der Schluckspecht zu pöbeln beginnt und einem jugendlichen Faschingsbesucher mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt. Unfassbar: Als das Opfer bereits am Boden liegt, tritt der Aggressive noch mehrmals mit den Füßen nach. Auch ein zu Hilfe eilender Gast bekommt sein Fett ab.

Erneuter Vorfall
Der Schläger wird anschließend von der Polizei verhaftet und kurz darauf wieder entlassen. Doch statt sich ab jetzt ruhig zu verhalten, kommt es am Bahnhof in Hohenems erneut zu einem Vorfall. Dort versetzt der Arbeitslose einem jungen Mann einfach zwei Faustschläge ins Gesicht und droht zwei Sicherheitskräften mit Repressalien. Ein Alko-Schnelltest ergibt einen Wert von 1,8 Promille.

„Sie wissen, dass die aggressiv werden, wenn Sie trinken. Dann lassen sie es doch einfach“, empfahl Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser dem Angeklagten. (Bild: Chantal Dorn)
„Sie wissen, dass die aggressiv werden, wenn Sie trinken. Dann lassen sie es doch einfach“, empfahl Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser dem Angeklagten.

Im Prozess bekennt sich der bereits Vorbestrafte zu den Vorwürfen schuldig und ergänzt: „Ich habe Glück gehabt, dass die Opfer nicht schwer verletzt wurden.“ Worauf Richterin Sabrina Tagwercher ihm nochmals ins Gewissen redet: „Sie müssen langsam aufpassen, dass Sie die Kurve kratzen.“

Die Richterin verurteilt den 20-Jährigen rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von Monaten und einer unbedingten Geldstrafe über 1440 Euro. Eine ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe aus einer anderen Verurteilung widerruft die Frau Rat und so kommen nochmals 240 Euro dazu.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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