Prozess in Graz

Mädchen missbraucht: Haftstrafe für Ex-Polizist

Steiermark
28.05.2024 13:22

Mit einem erst 12 Jahre alten Mädchen soll ein Steirer noch vor seiner Laufbahn als Polizist Sadomaso-Spielchen betrieben und diese auch noch gefilmt haben. Am Dienstag wurde er wegen schwerem sexuellen Missbrauch und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht in Graz verurteilt.

Er war der Leiter einer Jugendgruppe, als der damals 23-Jährige das erst zwölf Jahre alte Mädchen kennenlernte. Über Snapchat führten sie ihre Gespräche fort, es entwickelte sich eine Freundschaft, führt Staatsanwältin Ines Eichwalder beim Prozess in Graz aus. Doch es blieb bei Weitem nicht dabei. Er fand Gefallen an dem jungen Mädchen und intensivierte den Kontakt so weit, dass er sie aufforderte, sexuelle Handlungen an ihr durchzuführen. Das Geschriebene wurde durch Taten fortgesetzt – getarnt als Mathematik-Nachhilfe! 

Eichwalder: „Er gab ihr sexual bezogene Aufgaben, Treffen dieser Art gab es unzählige“, sagt die Staatsanwältin. Zu Weihnachten, als sie 13 Jahre alt war, hatten sie zum ersten Mal Sex. „Ja, sie hat dem zugestimmt. Was rechtlich gesehen aber nichts zur Sache tut.“ In diesem Alter geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass Opfer noch nicht für sich selber entscheiden können. Die Spielchen des Angeklagten mit dem Mädchen uferten sogar zu Sadomaso-Aktionen aus: „Sie musste ,Meister‘ zu ihm sagen, sie war seine ,Sklavin‘.“ Dem nicht genug, nahm der ehemalige Polizist die Szenen auf und fertigte Bilder davon an. 

Die Verteidigerin des Mannes, der nach Ende der Beziehung in den Polizeidienst eintrat, entgegnete, dass das Opfer frühreif gewesen sei und sexuell sehr interessiert. „Er war Hals über Kopf in sie verliebt und behandelte sie als Ebenbürtige.“ Ihr Mandant entspreche keinesfalls dem eines perfiden Pädophilen, der versuche, seine Taten zu vertuschen. 

Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Wenige Stunden später fällt der Schöffensenat das Urteil: Der Steirer wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nicht rechtskräftig!

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