Sonst Geld-Kürzung

Jetzt kommt die Arbeitspflicht für Asylwerber

Politik
28.05.2024 11:00

Die Regierung hat neue Maßnahmen für die Grundversorgung des Bundes vorgestellt. Es soll eine „Arbeitspflicht“ für Asylwerber geben – andernfalls werde ihnen das Taschengeld halbiert, erklärte Innenminister Gerhard Karner. Zudem sollen sogenannte Grundregelkurse schon vor Entscheidung über den Asylstatus verpflichtend werden, wurde in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Integrationsministerin Susanne Raab erklärt.

Flüchtlinge sollen früher an die hier geltenden Werte herangeführt und zur Aufnahme gemeinnütziger Tätigkeiten animiert werden – dafür sollen auch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Maßnahme betrifft nur kleinen Teil der Asylwerber
Freilich gilt das neue Regulativ nur für jene Asylsuchenden, die in Bundesbetreuung sind, also ganz am Anfang des Verfahrens stehen. Von den 35.000 Flüchtlingen in Grundversorgung werden aktuell gerade einmal 1600 vom Bund betreut. Vertriebene in der Ukraine sind hier nicht mitgerechnet und auch nicht von den Neuerungen betroffen.

Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab

Karner verwies in dem Pressegespräch darauf, dass ja die Länder um entsprechende Maßnahmen ersucht hätten. Der Bund habe nun „wichtige Anhaltspunkte“ geschaffen, an denen sich die Länder, die den weit größeren Teil der Grundversorgung bestreiten, orientieren könnten. Verpflichten dazu kann sie der Minister freilich nicht.

Fehlen bei Wertekursen führt zu Taschengeld-Kürzung
Was sich nun tatsächlich ab Ende Juni ändern soll: Es soll für die Neuankommenden über Bundesbetreuungsagentur (BBU) und Integrationsfonds eine verpflichtende Teilnahme an Grundregelkursen geben. Überblicksartig sollen dort Themen wie Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Demokratie, Rolle von Männern und Frauen sowie Antisemitismus besprochen werden.

Zitat Icon

Jeder Asylwerber muss sich an unsere Regeln des Zusammenlebens und an unsere Werte halten und sich daran anpassen. Die Grundregelkurse sind daher auch Teil der Leitkultur.

Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP)

Neben den Rechten und Pflichten als Asylwerber in Österreich wird besonders die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein Thema sein. Aber auch das Verhalten in der Asylunterkunft sowie im öffentlichen Raum bis hin zu alltäglichen Dingen wie der Mülltrennung sollen den Asylwerbern dort nahegebracht werden, hieß es aus dem Integrationsministerium gegenüber der „Krone“. Vorgesehen sind vier Module a 90 Minuten, wie Raab erläuterte. Wer fehlt, dem wird das Taschengeld gekürzt.

BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer sieht in den Maßnahmen Vorteile für junge Asylwerberinnen. (Bild: Markus Schuetz)
BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer sieht in den Maßnahmen Vorteile für junge Asylwerberinnen.

BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer sieht hier ganz wichtige Inhalte, die vermittelt werden. Die meisten Flüchtlinge seien selbst „neugierig, wie man sich in Österreich verhält“. Zusatzvorteil laut Achrainer: Man habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass gerade Familienoberhäupter auf junge Mädchen starke Einwirkung hätten, die gerne mehr über Pflichten und Rechte wüssten. Hier sei die Verpflichtung von Vorteil.

Halbierung von 40 Euro Taschengeld bei Arbeitsverweigerung
Was die zu leistende Arbeit der Bundesbetreuten angeht, sprach Karner von einer „Arbeitspflicht“. Tatsächlich geht es um eine Halbierung der 40 Euro Taschengeld, wenn man eine Tätigkeit verweigert. Zum Einsatz kommen dürfte diese Pönale wohl eher selten, berichtete Achrainer doch von Wartelisten in den Bundesbetreuungseinrichtungen, um eine Aufgabe annehmen zu können: „Jeder will etwas Sinnvolles machen.“ Die Tätigkeiten bisher gehen von der Flurreinigung bis zum Küchendienst.

Daher ist der BBU-Geschäftsführer auch froh, dass die Einsatzmöglichkeiten für die Asylwerber ausgebaut werden. Neben Tätigkeiten im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden sind auch solche in Organisationen der öffentlichen Hand ohne Gewinnorientierung oder Gesellschaften, die Anspruch auf Minimum fünf Zivildiener haben, möglich. Als potenzielle Tätigkeitsfelder nannte Karner Winterdienst sowie Hilfsleistungen in Pflegeheimen und Bibliotheken. Nicht gerade üppig wird der Verdienst sein. Der Innenminister nannte einen „Anerkennungsbeitrag“ von 1,50 Euro pro Stunde. Ohnehin gilt für Karner: „Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird, soll auch etwas zurückgeben.“

Dass die meisten Flüchtlinge nur zu Beginn ihres Verfahrens in der Bundesbetreuung sind und dann möglichst rasch in von den Ländern organisierte Unterkünfte kommen, macht die Sache für Achrainer nicht weniger sinnvoll. Derzeit funktioniere der „Durchfluss“ vom Bund zu den Ländern gut, doch habe es auch schon Zeiten gegeben, wo Flüchtlinge ein halbes Jahr oder noch länger in der Bundesbetreuung gewesen seien.

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