Der angeklagte 57-jährige frühere Schulleiter aus Niederösterreich leugnet zu Prozessbeginn im Landesgericht Korneuburg alles. Und zwar vehement. Doch nach den Aussagen mehrerer Opfer dreht sich das Blatt.
Hört man am Dienstag im Landesgericht Korneuburg die Erzählungen des Angeklagten über die Musikschule in Niederösterreich, deren Direktor er war, und seine Blasmusikkapelle, möge man meinen, es ging dort mehr um Sex als um Musik: „Zimperlich sind die Damen nicht. Sie provozieren es auch“, ist nur einer der deplatzierten Aussagen, die der 57-Jährige im Prozess von sich gibt. Er sei stets Anlaufstelle für die Sex-Geschichten der Mädchen gewesen. Mehr war da nicht. Die Vorwürfe im Strafantrag sollen einzig einer Intrige seines Nachfolgers geschuldet sein.
Sieben Mädchen als Opfer
„Sieben Mädchen, alle strafmündig, berichten solche höchst unangenehmen Dinge einzig, um sie zu verleumden?“, fragt Herr Rat. Der frühere Kapellmeister nickt.
Ist es üblich, dass der Direktor für die Schülerinnen erste Anlaufstelle für Sex-Gespräche ist?
Opfervertreter Zaid Rauf zu dem Angeklagten
Bild: Gerhard Bartel
Die Vorwürfe gegen den Mann, dem medial bereits 2021 und 2022 vor seiner fristlosen Entlassung Machtmissbrauch, Rassismus und sexuelle Belästigung vorgeworfen wurden, liegen noch vor dieser Zeit und wiegen schwer: Bei separaten Treffen soll er zwei damals Minderjährige auf seinen Schoß gezogen und anschließend geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben: „Du bist ja sonst auch a lässige Oide. Du gehörst einmal gescheit ...“ ; „Du bist so geil. Ich würd‘ gern mal mit dir ...“ – Weitere der insgesamt sieben mittlerweile jungen Frauen geben etwa an, dass sie vom Direktor unsittlich am Gesäß oder auf der Brust berührt worden sind.
Das Unrechtsbewusstsein des Täters lässt zu wünschen übrig.
Opfervertreter Manfred Arbacher-Stöger von der Kanzlei Arbacher-Stöger und Thaler
Bild: Zwefo
„Alles an den Haaren herbeigezogen. Das ist ein eingeschworener Freundeskreis“, behauptet der 57-Jährige, der bis in die höchsten politischen Kreise vernetzt gewesen sein soll.
Zeuginnen belasten 57-Jährigen unter Wahrheitspflicht
„Das Unrechtsbewusstsein des Täters lässt zu wünschen übrig“, stellt Opfervertreter Manfred Arbacher-Stöger fest. Nachdem ihn die Musikerinnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeuginnen belastet hatten, rang sich der Mann doch zu einem Tatsachengeständnis durch. Er wird wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu sechs Monaten bedingt und 7200 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Opfer bekommen Schmerzensgeld. Nicht rechtskräftig.
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