Aus dem Gericht

Freisprüche nach Lawinenabgang

Vorarlberg
29.05.2024 09:00

Ein Prozess gegen zwei Mitglieder der Lawinenkommission von Lech endeten am Dienstag mit Freisprüchen. Die beiden mussten sich wegen eines Lawinenabgangs auf eine Skipiste in Lech/Zürs am Christtag 2022 verantworten, bei dem fünf Wintersportler verletzt wurden. 

Ihnen wurde vorgeworfen, die Piste ohne die gebotene Sorgfalt freigegeben zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Unmittelbar nach dem Abgang der Lawine oberhalb der Piste 134 („Balmen“) kurz vor 15 Uhr war eine Katastrophe befürchtet worden. Aufgrund eines Videos musste von zehn verschütteten Wintersportlern ausgegangen werden. Über 200 Personen suchten stundenlang nach möglichen Verschütteten. Ein Skifahrer aus Deutschland wurde von der Lawine teilverschüttet und schwer verletzt in die Klinik nach Innsbruck geflogen. Weitere vier Skigäste zogen sich bei dem Lawinenunglück ebenfalls Verletzungen zu. Bei der Ursachenforschung stellte sich heraus, dass an der Stelle des Lawinenabgangs in der Früh des Unglückstags zwar Lawinensprengungen vorgenommen worden waren, aber nicht der ganze Schnee abgegangen war.

Im Zweifel frei gesprochen
Die Angeklagten erläuterten in der Verhandlung, wie sie zur Sicherung der Piste vorgingen und welche Untersuchungen sie am Hang durchführten. Bei einer Kontrollfahrt nach den Sprengungen habe es keinen Hinweis darauf gegeben, dass dort noch eine weitere Lawine abgehen könnte. Entlastet wurden sie durch ein Gutachten. Beide wurden im Zweifel frei gesprochen.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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