Nach Überprüfung
Corona-Impfpflicht für deutsche Soldaten fällt
Angehörige der deutschen Bundeswehr müssen künftig keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung habe eine Abkehr von der Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am Mittwoch mit.
Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 hatte das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen.
Für diese Impfung bestand demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema ohne medizinische oder rechtliche Begründung widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bundesverwaltungsgericht mit Impfpflicht befasst
An diesem Mittwoch verhandelt zugleich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Soldat, hatte sich bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewandt und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig.
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Das Gericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen.
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