Fast über ganz Wien war im Jänner die Rauchwolke aufsteigend von einem „Sunken City“-Lokal zu sehen. Von der Cocktailbar blieb nicht mehr viel übrig. Deswegen sitzt nun ein 47-Jähriger im Wiener Landesgericht – er versuchte bereits im März 2023 ein Feuer auf der Donauinsel zu legen. Als Ausdruck von Wut und Verzweiflung erklärt eine Sachverständige.
„Ich mach‘ das nie wieder“, unterbricht der 47-Jährige den Wiener Richter bereits bei der Überprüfung der Personalien und fuchtelt wild mit den Händen. „Den Satz hab ich bei Besuchen mindestens zehnmal gehört“, berichtet Verteidiger Peter Philipp. Und auch im Gerichtssaal betont der Betroffene immer und immer wieder: „Ich mach’ das nie wieder. Es war ein großer Fehler.“ Die Rede ist von Brandstiftung.
„Sunken City“-Lokal brannte vollkommen aus
Am 16. März 2023 und am 12. Jänner dieses Jahres legte der Wiener auf der Donauinsel in zwei Lokalen ein Feuer. Das Letzte auf der „Sunken City“ brannte vollständig aus – der Schaden betrug 200.000 Euro. Mittels Überwachungskameras kam man schließlich auf der 47-Jährigen, der jetzt vor dem Schöffensenat sitzt. Der über eine Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum entscheidet, denn laut Gutachten ist der Feuerteufel unzurechnungsfähig.
Es handelte sich um eine völlig fehlgeleitete Problemlösung. Man kann sagen, es war ein Hilfeschrei.
Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith
Die Psychiaterin Sigrun Roßmanith attestiert ihm eine unreife Persönlichkeitsstörung. Der 47-Jährige besuchte die Sonderschule, arbeitete später in einer Behindertenwerkstätte – für die Einnahme seiner Medikamente war er weitgehend selbst verantwortlich. Und das scheiterte, als er mit Kanister und Tüchern die Brände legte. „Es handelte sich um eine völlig fehlgeleitete Problemlösung. Man kann sagen, es war ein Hilfeschrei“, so Roßmanith.
Wut und Verzweiflung durch Brände ausgedrückt
Vor der Sachverständigen berichtete er von Mobbing und Ablehnung in der letzten Einrichtung, in der er betreut wurde. Die Wut und Verzweiflung darüber habe er durch die Brände ausdrücken wollen. „Ich hab eigentlich Angst vor Feuer. Ich mach‘ das nie wieder“, beschwört er wieder. „Dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung erfüllt sind, ist klar“, räumt Verteidiger Peter Philipp ein, betont aber auch, dass ein forensisch-therapeutisches Zentrum nicht der richtige Platz für ihn sei.
Der Schöffensenat stimmt zu, entscheidet eine bedingte Unterbringung mit einer Reihe von Weisung – von Psychotherapie bis regelmäßigen Blutspiegelkontrollen. Das alles wird ihm in der niederösterreichischen Betreuungseinrichtung CARDO geboten, wo sein Anwalt Philipp zusammen mit seiner Familie einen Platz organisieren konnte. „Sie können jetzt noch ihre Sachen packen und dann ziehen Sie noch heute um“, entlässt der Richter den Betroffenen und schließt die Verhandlung.
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