Ein 55-Jähriger entsorgte unerwünschten Unrat ungefragt in einem fremden Keller im Bezirk Tulln. Der Täter wurde mittels einer Wildkamera ausgeforscht – und fasste am Gericht in St. Pölten jetzt Zusatzstrafe aus.
Die Verzweiflung ist ihm ins Gesicht geschrieben: „Ich möchte nur, dass der ganze Elektroschrott wieder verschwindet“, hofft das Opfer auf richterliche Unterstützung. Denn was im März unbemerkt den Weg in seinen Weinkeller fand, lässt dem 47-Jährigen seither keine Ruhe. Unzählige Monitore, Laptops, Computerzubehör, aber auch Bohrmaschinen und einige Kanister wurden nahe der Donau einfach zwischengelagert.
„Es war eine absolute Notsituation“, versucht der Besitzer der „heißen Ware“ sich zu rechtfertigen. Der Bulgare hatte den leer stehenden Weinkeller – der zeitweilig als Vorratsraum für Erdäpfel genutzt wird – kurzerhand als Zwischenlager auserkoren, da er die alten Geräte schnellstmöglich entsorgen musste.
Zusatzstrafe ausgefasst
Das Vorhängeschloss der Kellertür will er mit bloßer Hand aufgedrückt haben. „Es war schon ziemlich verrostet, es ist ganz leicht aufgegangen“, so der 55-Jährige, der sich wegen versuchten Einbruchsdiebstahls vor Gericht in St. Pölten verantworten musste.
Sie können doch nicht einfach Sachen in einem fremden Keller ablagern, auch nicht in Bulgarien. Das geht nicht.
Richter zum Angeklagten
„Was drinnen ist, muss raus. Das Schloss ist mir egal“, meint der Kellerbesitzer. Fakt ist: Für das ungefragte Ablagern kann der Bulgare nicht bestraft werden. Für das beschädigte Schloss gibt es hingegen 20 Euro Schadenersatz sowie eine Zusatzfreiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung. Der 55-Jährige hatte nämlich schon zuvor zehn Monate wegen eines anderen Deliktes ausgefasst.
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