Deutscher verurteilt

Mehr als elf Jahre Haft für Mord an 14-Jähriger

Ausland
29.05.2024 19:47

In Kassel wurde jetzt ein junger Deutscher (21) wegen der Ermordung einer Schülerin (14) zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt. Die Strafe muss er in einer sozialtherapeutischen Anstalt unter Sicherungsverwahrung absitzen, da er laut dem Gericht einen Hang zu schweren Straftaten haben kann.

Wie berichtet, war das Opfer am 28. September 2023 tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel in Hessen) entdeckt worden. Ein Mann hatte den Leichnam der 14-Jährigen, die bereits vermisst worden war, beim Holzmachen gefunden und sofort die Polizei verständigt. Die Ermittlungen ergaben Hinweise auf Fremdverschulden und führten zu einem damals 20-jährigen Bekannten des Opfers.

Schülerin sexuell berührt und fotografiert
Nun entschied das Landgericht Kassel, dass der junge Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft seine Bekannte gewürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Er soll die Leiche des Mädchens anschließend sexuell motiviert berührt und das gefilmt sowie fotografiert haben (siehe Video oben). Damit habe er die Totenruhe gestört, lautet das Urteil.

Der Deutsche gab vergangene Woche vor Gericht zu, die Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Töten wollte er sie laut eigener Aussage nicht. Darüber hinaus gab der 21-Jährige zu, das Opfer entkleidet und Film- und Videoaufnahmen von ihr gemacht zu haben. Sie hätte damit von einer Anzeige bei der Polizei gegen ihn abgebracht werden sollen.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und elf Monate alt war, war eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig. Sie entschied, dass der junge Mann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Das wurde unter anderem damit begründet, dass er bereits ein selbstbestimmtes Leben geführt hätte. Zudem hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Beschuldigten volle Schuldfähigkeit attestiert.

Zitat Icon

Ich würde mich bei der Familie entschuldigen, dass es so weit gekommen ist am 27. September, aber mehr als entschuldigen kann ich mich nicht.

Der Angeklagte vor Gericht

Verteidiger plädierte auf Totschlag
Der Verteidiger hatte für das Jugendstrafrecht und für eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Dabei hielt er eine Freiheitsstrafe unter zehn Jahren für angemessen. Tatsächlich wurden es elf Jahre und neun Monate. „Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen“, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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