Gilt in drei Jahren

EU fixiert Bargeld-Obergrenze – mit einer Ausnahme

Politik
30.05.2024 17:52

In der EU gilt künftig eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro. Die Mitgliedsstaaten beschlossen am Donnerstag diese Grenze sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Es soll jedoch eine entscheidende Ausnahme geben.

Die Obergrenze gilt nicht für Transaktionen unter Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Bein anderen Geschäften gilt folgende Regel: Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt.

Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten. Regierungen können auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

Deutlich strengere Vorschriften
Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.

Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.

Neue Behörde geplant
Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.

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