Mit dem Versprechen, ihr ein besseres Leben zu bieten, holte ein Bulgare eine 17-Jährige nach Österreich. Hier zwang der 19-Jährige das Mädchen aber unter enormer Gewalt dazu, in einem Bordell zu arbeiten. Nach dem Urteil bleiben ihm nur noch zwei Wochen Strafhaft.
Sie träumte von einem eigenen Haus und Auto, einem besseren Leben. Nicht geprägt von Gewalt und Armut wie in ihrer Heimat Bulgarien. Online lernte sie schließlich den 19-jährigen Angeklagten kennen. Er versprach ihr ein besseres Leben in Österreich. „Er war nett zu ihr. Er war charmant“, schildert die Staatsanwältin im Wiener Landesgericht.
Opfer in Wien anschaffen geschickt
In Wien angekommen, entpuppte sich das aber als dreiste Lüge. „Er hat die Zwangssituation des Mädchens ausgenutzt und sie gezwungen, der Prostitution nachzugehen. Die Gewinne hat er sich behalten“, so die Anklägerin. Ab Dezember 2023 musste die 17-Jährige ihren Körper gegen Geld anbieten, sonst wurde der junge Bulgare gewalttätig.
„Kurzer Tatzeitraum, aber sehr intensiv“
Selbst ihren Arbeitskolleginnen und der Chefin des Bordells fielen die schlimmen Verletzungen des Mädchens auf. Sie winkte immer ab, erfand Ausreden. Einmal prügelte der junge Mann sie mit einem Kindersessel blutig, ein anderes Mal verletzte er sie mit einem Schlüssel; es blieben Narben. Grün und blau geschlagen, konnte sie am 5. Jänner schließlich flüchten – sie musste sogar genäht werden.
„Es mag sein, dass es ein recht kurzer Tatzeitraum war, aber es war sehr intensiv. Sie hatte pro Nacht mindestens fünf Freier“, verdeutlicht die Privatbeteiligtenvertreterin, was die 17-Jährige in diesen ungefähr 40 Tagen durchleben musste.
Er entspricht trotzdem nicht dem klassischen Bild eines Zuhälters. Wenn man sich einen Zuhälter vorstellt, dann denkt man an einen Glatzkopf, zwei Meter groß und mit drei Goldketten. Nein, das ist er nicht.
Verteidiger Mirsad Musliu
Bild: zVg, Krone KREATIV
Und da kann auch Verteidiger Mirsad Musliu seinem Mandanten nicht mehr raten, als sich des Menschenhandels, der grenzüberschreitenden Prostitution und Zuhälterei schuldig zu bekennen. „Er entspricht trotzdem nicht dem klassischen Bild eines Zuhälters. Wenn man sich einen Zuhälter vorstellt, dann denkt man an einen Glatzkopf, zwei Meter groß und mit drei Goldketten. Nein, das ist er nicht.“
Nur noch ein paar Wochen Strafhaft
Der 19-jährige Bulgare wird schließlich anklagekonform verurteilt. Er fasst zwei Jahre Haft aus, davon muss er acht Monate tatsächlich ins Gefängnis. Da er aber bereits den Großteil davon in Untersuchungshaft abgesessen hat, kommt er bereits in ein paar Wochen wieder frei. Allerdings liegt beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Festnahmeanordnung gegen ihn vor.
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