Im Zuge der Debatte um Jugendkriminalität haben Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) am Freitag einen Gesetzesentwurf präsentiert. Die Novelle soll Maßnahmen ermöglichen, die auch bei strafunmündigen Minderjährigen unter 14 greifen – die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze sieht sie aber nicht vor.
Nach Abschluss der Verhandlungen mit dem grünen Koalitionspartner soll die Gesetzesänderung „so schnell wie möglich in Kraft treten“, sagte Edtstadler am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Novelle soll künftig Fallkonferenzen sowie Regelbelehrungen – auch bei Unter-14-Jährigen, wie betont wurde – möglich machen.
Erst belehren, dann strafen
Konkret sollen die Regelbelehrungen so aussehen, dass minderjährige Täter zusammen mit einem Erziehungsberechtigten per Bescheid persönlich bei der Polizei vorgeladen werden. Örtlich zuständig sollen die Behörden in der unmittelbaren Wohnumgebung sein, hieß es am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Auch wiederholte Ladungen sollen möglich sein. Der Sinn der Belehrungen sei vor allem die Prävention weiterer und zukünftiger Delikte, so Innenminister Karner. Verstöße wie ein Nichterscheinen oder eine Störung könnten laut Karner mit Geldstrafen von 1000 bis 4600 Euro geahndet werden – die „Krone“ berichtete bereits.
Ebenfalls sollen die bereits bekannten sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen auf straffällig gewordene Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. „Wir haben hier gesehen, dass es hier eine Vernetzung braucht, wo die polizeilichen Informationen mit jenen aus den Kinderschutzbehörden sowie aus den Schulen zusammengeführt werden“, sagte Karner bei dem Medientermin im Innenministerium. Für Fälle organisierter Jugendkriminalität sind auch gemeinsame Fallkonferenzen vorgesehen, um „insbesondere dem gesteigerten Gefahrenpotenzial von ‘Jugendbanden‘ durch abgestimmte Maßnahmen begegnen zu können“, wie es vom Innenministerium heißt. Grundlage für beide Änderungen ist das Sicherheitspolizeigesetz (SPG).
Senkung der Strafmündigkeitsgrenze ausgeklammert
Explizit von der Pressekonferenz ausgeklammert blieb am Freitag die diskutierte Senkung der Strafmündigkeitsgrenze. Karner und Edtstadler hatten im April eine Senkung des Strafmündigkeitsalters „bei schweren Gewaltdelikten“ und Intensivtätern von 14 auf zwölf Jahre - gemeinsam mit den nun geplanten Änderungen im SPG – angekündigt. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zeigte sich hier bis zuletzt ablehnend. „Wir halten weiter an dieser Forderung fest“, betonte Edtstadler am Freitag dazu. Es brauche die Möglichkeit, „gewalttätige Jugendliche in die Schranken weisen zu können“, so die Verfassungsministerin.
Der Entwurf für die Novelle des SPG wurde laut Karner vor kurzem dem Justizministerium übermittelt. Er zeigte sich am Freitag optimistisch, dass das entsprechende Gesetz noch rechtzeitig vor den bevorstehenden Nationalratswahlen im Herbst in Kraft treten werde. Er sei überzeugt, dass sich „am Ende die richtigen Argumente“ durchsetzen werden, so Karner.
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