Das Land gibt Kärntner Almbauern finanzielle Rückendeckung, damit diese bei Kuhattacken und anderen Unfällen kein Risiko tragen.
Immer wieder kommt es auf Kärntens Almen zu Konflikten – besonders zwischen Mensch und Tier. Dennoch ist das Wandern in der Natur ein unverzichtbares Angebot des heimischen Tourismus. Deshalb startete nun nicht nur ein Pilotprojekt mit einem Guide, der Almbesuchern die richtigen Verhaltensregeln näherbringen soll, sondern es gibt auch ein umfangreiches Versicherungspaket durch das Land.
Dreiteiliges Versicherungspaket
„Ziel muss es sein, sowohl eine traditionelle Almwirtschaft als auch die touristische Nutzung der Almen zu gewährleisten. Die Grundeigentümer und Almbauern beim Risiko zu entlasten, ist dafür eine wichtige Voraussetzung“, betonen die zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig. Konkret besteht der Versicherungsschutz aus drei Teilen: einer Organhaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Obmänner und Mitglieder des Almwirtschaftsvereins, einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (diese gilt auch, wenn man nicht Mitglied des Almwirtschaftsvereins ist) und einer Versicherung für Wanderwege.
Inkludiert sind unter anderem Schadenersatzansprüche von Wanderern und Mountainbikern gegenüber Landwirten und Auftreibern, sollten Unfälle auf Wanderwegen oder mit Tieren passieren – so sollen Betroffene schadlos gehalten werden, falls die eigene Haftpflicht nicht ausreichen sollte.
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