Mann (50) starb

Pflegerin nach Todesfall im Schlaflabor angeklagt

Salzburg
03.06.2024 09:00

Eine Diplompflegerin in Salzburg muss sich dem Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung stellen. Laut Anklage habe sie den Patienten (50) über zwei Stunden nicht überwacht.

Die „Krone“ hatte Ende Juni 2023 über den mysteriösen Todesfall berichtet: Ein Mann (50) kam am 22. Juni 2023 für eine diagnostische Abklärung in das Schlaflabor der Lungenheilkunde der Salzburger Landeskliniken (kurz: SALK). Dabei verstarb der 50-Jährige, der mehrere Vorerkrankungen hatte, völlig unerwartet in der Nacht zum 23. Juni – und das, obwohl er mit Sensoren und Kameras unter Beobachtung stand. Warum der Mann starb, war und ist noch immer unklar.

Auf Selbstanzeige folgt nun Anklage
Nach einer Selbstanzeige der Landeskliniken leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und ließ auch ein Gutachten einholen. Wie sich herausstellte, dürfte der Mann über mehrere Stunden nicht kontrolliert worden sein. Denn: Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat – mit Verweis auf die Überwachungspflichten – eine Anklage gegen jene diplomierte Pflegerin erhoben, die für den betroffenen Mann in jener Nacht zuständig war.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft
Trotz Wissens über die Vorerkrankungen soll sie es zwischen 3 und 5 Uhr unterlassen haben, den Zustand des Patienten zu überprüfen. Deshalb habe sie laut der Anklage grob fahrlässig den Tod des Mannes herbeigeführt, heißt es. Strafdrohung bei einer Verurteilung: bis zu drei Jahre Haft. Ein Prozesstermin ist noch nicht bekannt.

Porträt von Salzburg-Krone
Salzburg-Krone
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