Die Jugendliche aus Oberkärnten wurde schuldig gesprochen, auf dem Schülerausweis einer Mitschülerin das Lichtbild ausgetauscht zu haben. Eine außergerichtliche Einigung wurde abgelehnt, wie der ORF berichtete. Das Gericht verurteilte die 16-Jährige zu einem Monat bedingter Haft und einer dreijährigen Probezeit sowie zur Tilgung der Gerichtskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Viele Schüler 'bearbeiten' ihren Ausweis, um sich älter zu machen und dadurch zu vermeintlichen Vorteilen zu kommen. Sie schwindeln sich durch ein älteres Geburtsdatum oder durch Auswechseln des Fotos bei den Alterskontrollen der Türsteher in die Discos oder bei den Einkaufskassen mit alkoholischen Getränken vorbei", erklärte Rudolf Altersberger, Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates, gegenüber dem ORF.
Urkundenfälschung: Bis zu zwei Jahre Haft
Gefälschte Schülerausweise seien weit verbreitet. Dass es sich bei dem Dokument aber um eine Urkunde und damit um ein besonders geschütztes Dokument handelt, sei den wenigsten bewusst. Der Landesschulrat forderte die Schulleitungen nun auf, die Schüler aus gegebenem Anlass besser über die Konsequenzen einer Urkundenfälschung aufzuklären: "Fälschen eines Schülerausweises ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat strafrechtliche Konsequenzen." Für das Delikt der Urkundenfälschung sieht das Gesetz bis zu zwei Jahre Haft vor.
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