Jahrelang gaukelte ein 63-Jähriger seiner jüngeren Frau Reichtum, ein Luxusleben vor. Dabei standen die beiden vor einem hohen Schuldenberg. Deswegen fasste Peter M. am 5. Oktober 2023 den grausamen Beschluss, sich, seine Ehefrau und den gemeinsamen Hund zu töten. Während die 34-Jährige nach einem minutenlangen Todeskampf nicht überlebte, muss ihr Ehemann lebenslang ins Gefängnis – nicht rechtskräftig.
„Ich habe schon viele Tatorte in meiner Karriere als Staatsanwältin gesehen, aber das Bild dieser toten Frau in diesem Zimmer ... Dieser abgeschlachteten Frau. Das hat sich seit dem 5. Oktober in meinen Kopf eingebrannt“, bereits die Anfangsworte der Anklägerin verdeutlichen, welch schreckliche Szenen sich der Polizei am Tattag letztes Jahr geboten haben müssen. Als Peter M. seine Ehefrau mit einem Stanleymesser und einem Küchenmesser tötete.
Angeklagter stand vor riesigem Schuldenberg
Herausgeputzt im blauen Anzug sitzt der 63-Jährige nun im Landesgericht Wien vor den Geschworenen. „Das war nicht sein Plan“, erklärt sein Verteidiger Ernst Schillhammer. Denn sein Mandant wollte nicht nur seine 34-jährige Frau umbringen und den gemeinsamen Hund, sondern auch sein eigenes Leben beenden. Der Grund: Er hatte Schulden in Höhe von 400.000 Euro und ist erst ein Monat vor der Bluttat in ein neues Einfamilienhaus in Wien-Liesing gezogen. „Er hat gewusst, er wird seine Schulden nicht zurückzahlen können. Er wusste nicht, wie er weiterleben soll“, so die Staatsanwältin.
Es geht um den Mord an einer geliebten Person – um die wichtigste Person im Leben des Angeklagten. Wenn man ihn hier sieht, kann man nicht glauben, dass er zu einer solch brutalen und bestialischen Tat fähig ist.
Staatsanwältin Anna-Maria Wukovits im Wiener Landesgericht
„Ich hab‘ immer vorgegeben, dass es mir finanziell gut geht. Dass ich mir schöne Dinge leisten kann, tolle Reisen“, erzählt Peter M. Seine jüngere Frau überschüttete er mit Schmuck, Kleidung und anderen Geschenken, erfüllte ihr schließlich den Traum eines Eigenheims. Dabei stand der 64-Jährige schon seit Jahren vor einem Schuldenberg, bezog nach einer Krebserkrankung Berufsunfähigkeitspension. Überall wo es ging, borgte er sich Geld aus oder erschwindelte es sich durch falsche Versprechungen. „Am Ende spielte ich mit hohen Summen Lotto“ – das ging aber nicht auf ...
Kehle vor dem Spiegel durchgeschnitten
Also traf er bereits ein paar Tage vor dem 5. Oktober den Entschluss: „Er wollte Selbstmord begehen. Aber er wollte nicht alleine gehen.“ Während seine Ehefrau in der Küche noch das Essen für die nächsten Tage vorbereitete, schrieb der Angeklagte im Keller Abschiedsbriefe an seinen Sohn, den Bruder und einen guten Freund. Als sich die 34-Jährige schließlich im Ankleidezimmer schminkte, schnitt Peter M. ihr mit einem Stanleymesser von hinten die Kehle durch. „Sie ist in meinem Armen zusammengebrochen und ich habe sie auf den Boden gelegt“, schildert der 63-Jährige vor Gericht.
In diesem Moment hörte das Röcheln auf.
Peter M. (63) in seinem Mordprozess
Dann versuchte er sich mit dem Messer am Hals zu verletzten, verlor das Bewusstsein – „Ich bin aufgewacht und habe sie röcheln gehört.“ Letztlich rammte der Angeklagte seiner Frau ein Küchenmesser in den Rücken. „In diesem Moment hörte das Röcheln auf.“
Vierbeiner und Angeklagter überlebten
Den Hund versuchte er indes mit demselben Messer in den Hals zu stechen. „Im ganzen Haus waren blutige Pfotenabdrücke“, erinnert sich die Staatsanwältin an den Lokalaugenschein. Der Vierbeiner konnte sich nämlich aus dem Griff des Angeklagten winden, überlebte den Angriff.
Genau, wie Peter M. selbst. „Er verletzte sich zwar, aber alles nur oberflächlich“, so die Anklägerin. Sogar Verteidiger Ernst Schillhammer kann für die Tat seines Mandanten kein Verständnis aufbringen: „Ich kann mir nicht vorstellen, warum man das macht. Diese Stufe zu überschreiten, einen geliebten Menschen zu töten.“ Trotzdem ersucht er die Geschworenen, die Emotionen aus ihrer Entscheidung zur Strafbemessung herauszunehmen.
Doch aufgrund der „heimtükischen und grausamen“ Tatbegehung komme laut der vorsitzenden Richterin nur eine Strafe infrage: lebenslange Haft! „Eine Reue im eigentlichen Sinn war nur wenig zu merken“, stellt Frau Rat fest. „Wie Sie vorgegangen sind grenzt einer Hinrichtung.“ Der Angeklagte und sein Verteidiger Ernst Schillhammer nehmen sich drei Tage Bedenkzeit.
Drei Morde in 19 Stunden
Anfang letzten Oktober erschütterten drei Messer-Morde innerhalb von 19 Stunden das Land. Neben der Bluttat in Wien-Liesing erstach ein weiterer 64-Jähriger seine Ehefrau (54). Der Mann stürzte sich danach aus dem Fenster im zweiten Stock – er überlebte nicht. In Oberösterreich attackierte eine junge Pflegerin einen Pensionisten (82) mit zwei Messer in seinem Krankenbett. Er verblutete innerlich. Die 24-Jährige fasste dafür 20 Jahre Haft aus.
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